Die deutsche Regierung stimmt der Vereinfachung der Geschlechtsumwandlung zu – EURACTIV.com

Die Bundesregierung hat einem Vorschlag zugestimmt, der im Falle seiner Verabschiedung die Änderung von Namen und Geschlecht erleichtern würde, indem die in den 1980er-Jahren vorgeschriebene Anforderung von zwei psychologischen Gutachten abgeschafft würde.

Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz von 1981, das zwei getrennte psychologische Gutachten und einen gerichtlichen Termin zur Änderung von Geschlecht und Vornamen im Familienstand vorsah, für verfassungswidrig und ordnete dessen Überarbeitung an.

„Das geltende Gesetz schikaniert Transgender. „Wir wollen diesem Missstand ein Ende setzen – und zeitgemäße Regeln für die Geschlechtsumwandlung schaffen, wie es andere Länder schon lange tun“, sagte Justizminister Marco Buschmann und fügte hinzu, dass „der Staat sie in der Vergangenheit behandelt hat“. [LGBTQI+ persons] wie kranke Menschen. »

Nach geltendem Recht müssen Personen, die ihr Geschlecht ändern möchten, den Rat eines Experten einholen oder ein ärztliches Attest über die Geschlechtsidentität vorlegen, bevor ein Gericht dem Übergang zustimmen kann.

Ein Familiendienst Bericht ergab, dass dieser Prozess fünf bis 20 Monate dauert und durchschnittlich etwa 1.900 Euro kostet – ein Prozess, den viele als erniedrigend und teuer beschrieben haben.

„Dass in Zukunft allein eine Selbstauskunft für eine Geschlechtsumwandlung ausreichen wird, ist längst überfällig und unverzichtbar“, sagte Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT).

„Das Transsexuellengesetz hat den Betroffenen in den letzten 40 Jahren großes Leid bereitet. „Es ist Zeit, dass sich etwas ändert“, sagte Hakan Demir vor dem Innenausschuss der SPD-Fraktion.

Umgekehrt kritisiert die Opposition den gestrafften Prozess und meint, er würde traditionelle Werte untergraben.

„Die vorgesehene unbedingte und jährliche Änderungsmöglichkeit, ohne Konsultationspflicht und auf einfache Zurufsmöglichkeit zum Standesamt, wird der Bedeutung des Geschlechts in unserem Rechtssystem nicht gerecht“, erklärte Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher des Bundes CDU/CSU-Parlament. Die Fraktion im Deutschen Bundestag heißt es in einer Erklärung.

„Mit dem Gesetz wird die Angabe eines Geschlechts in staatlichen Aufzeichnungen weitgehend ihre Bedeutung und ihren Zweck verlieren“, fügte er hinzu.

Deutschland ist nicht das erste Land, das einen progressiveren Ansatz gegenüber LGBTQI+-Personen verfolgt, da ähnliche Praktiken bereits in ganz Europa praktiziert werden. Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal und kürzlich Spanien und Finnland haben ähnliche Regelungen erlassen.

Im Vereinigten Königreich gelten solche Gesetze jedoch als umstritten und wurden von der britischen Regierung blockiert. Anfang des Jahres blockierte Westminster ein Gesetz zur Selbstidentifizierung in Schottland mit der Begründung, es würde sich nachteilig auf bestehende Gleichstellungsgesetze auswirken. Unterdessen hat die Labour-Regierung, die sich derzeit in der Opposition befindet, angekündigt, dass sie die Anerkennung der Geschlechtsidentität einführen wird, wenn sie an die Macht kommt.

Nach dem Gesetz, das bald verabschiedet werden soll, können Einzelpersonen ihren Namen und ihr Geschlecht mit einem einfachen Termin beim Standesamt ändern. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung, bevor eine erneute Änderung beantragt werden kann.

Für Kinder unter 14 Jahren können Erziehungsberechtigte die Änderung beantragen, während Minderjährige über 14 die Zustimmung der Eltern benötigen, das Verfahren aber selbstständig durchführen können. Liegt keine Einwilligung vor, kann ein Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls entscheiden.

Mit dieser Entscheidung „schaffen wir eine Situation, die 15 anderen Ländern gemeinsam ist“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

Zum Schutz vor erzwungener Ausreise verbietet das Selbstbestimmungsgesetz Dritten außerdem, ihr früheres Geschlecht ohne Zustimmung der betroffenen Person gegenüber Dritten preiszugeben. Wird der Betroffene durch eine solche Zwangsausreise vorsätzlich geschädigt, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

(Kjeld Neubert | EURACTIV.de)

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