Haustiere machen ihren Besitzern Freude – aber sie können sie auch teuer zu stehen kommen! Ob durch Krankheit, Verletzung oder Unfall – unsere vierbeinigen Freunde können hohe Rechnungen hinterlassen. Hier kommt die Haustierversicherung ins Spiel.
Auf dieser Seite werfen wir einen Blick auf die beiden gängigsten Arten von Haustierversicherungen, die Besitzern in Deutschland zur Verfügung stehen – die Haustierkrankenversicherung und die Haustierhaftpflichtversicherung –, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob Sie eine oder beide Arten von Versicherungen abschließen, um Ihr Haustier abzusichern und Ihnen etwas zu geben Seelenfrieden. des Geistes.
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Tierversicherung in Deutschland
Generell gibt es in Deutschland zwei Arten von Haustierversicherungen, die Sie in Betracht ziehen sollten:
- Haustierkrankenversicherung: deckt die medizinischen Kosten Ihres Haustieres ab
- Haustierhaftpflichtversicherung: deckt Schäden ab, die durch Ihr Haustier verursacht werden
Krankenversicherung für Haustiere (Tierkrankenversicherung)
Ob zu allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen und Routineimpfungen, ob aufgrund von Unfällen oder Krankheiten: Früher oder später muss jeder Tierhalter zum Tierarzt. Im Gegensatz zur Krankenversicherung für Menschen ist die Krankenversicherung für Haustiere in Deutschland nicht obligatorisch, bietet Ihnen aber Sicherheit und kann auf lange Sicht möglicherweise Geld sparen. Besonders wenn Ihr Haustier eine komplizierte Krankheit entwickelt, können sich die Kosten schnell summieren.
In Deutschland gibt es zwei Arten der Haustierkrankenversicherung:
- Krankenversicherung für Haustiere
- Versicherung für Tieroperationen
Was deckt die Haustierkrankenversicherung ab?
Eine umfassende Haustierkrankenversicherung deckt in der Regel fünf Schlüsselbereiche ab:
- Veterinärmedizinische Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen.
- Chirurgische Eingriffe, Anästhesie und postoperative Pflege.
- Verschriebene Medikamente wie Antibiotika, Schmerzmittel und fortlaufende Medikamente gegen chronische Krankheiten.
- Diagnostische Tests wie Blutuntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Ultraschalluntersuchungen und andere Labortests.
- Unterbringung in der Tierklinik, wenn Ihr Haustier über Nacht oder über einen längeren Zeitraum gehalten werden muss.
- Notfallversorgung, einschließlich Besuche außerhalb der Geschäftszeiten oder Notoperationen.
- Rehabilitation und Therapie wie Physiotherapie oder Hydrotherapie.
Was wird von der Haustierkrankenversicherung nicht abgedeckt?
Abhängig von Ihrer individuellen Police deckt Ihre Haustierkrankenversicherung möglicherweise nicht die routinemäßige Pflege Ihres Haustieres ab, wie zum Beispiel:
- Impfungen
- Kastration oder Kastration
- Floh- und Zeckenbehandlungen
- Zahnpflege
- Körperpflege
Darüber hinaus übernehmen nicht alle Versicherer die Kosten für den Mikrochip Ihres Haustiers. Viele schließen auch Vorerkrankungen aus, sodass gesundheitliche Probleme Ihres Haustiers vor dem Abschluss der Police möglicherweise nicht abgedeckt sind.
Beachten Sie, dass viele Versicherungen eine Wartezeit von bis zu drei Monaten ab Vertragsunterzeichnung vorsehen. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie während dieser Wartezeit keinen Anspruch auf die Tierarztkosten haben.
OP-Versicherung
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der OP-Versicherung um eine Art Krankenversicherung für Haustiere, die nur die Kosten für chirurgische Eingriffe abdeckt, die zu den teuersten unerwarteten Kosten gehören können, die mit der Tierhaltung einhergehen. Viele Tierbesitzer entscheiden sich einfach für den Abschluss dieser Art der Krankenversicherung, da die Prämien in der Regel niedriger sind.
Eine solche Versicherung würde Sie allerdings nicht absichern, wenn Ihr Haustier beispielsweise eine chronische Erkrankung entwickeln würde, was schnell sehr teuer werden kann.
Haustierhaftpflichtversicherung
Eine weitere Versicherungsart, die viele Tierbesitzer abschließen, ist die Haftpflichtversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn Ihr Haustier anderen oder deren Eigentum und Besitztümern Verletzungen oder Schäden zufügt. Als Tierhalter haften Sie rechtlich für diesen Schaden, auch wenn Sie bei der Schadensentstehung nicht anwesend sind.
Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Ihr Hund rutscht von der Leine und rennt über die Straße. Ein Auto weicht aus und prallt gegen einen Poller, wodurch ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro entsteht. Oder Ihr Hund bellt einen Passanten an, was ihm Angst macht und dazu führt, dass er vom Fahrrad fällt und sich das Bein bricht. Als Eigentümer haften Sie für diesen Schaden mit Ihrem Eigentum unbegrenzt. Für eine nicht versicherte Person könnte ein solcher Vorfall sehr kostspielig sein und sogar den finanziellen Ruin zur Folge haben.
Daher wird für Pferde und Hunde eine Haustierhaftpflichtversicherung empfohlen (und tatsächlich verlangen einige Staaten gesetzlich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund).
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Hundehaftpflichtversicherung
Sechs der 16 Bundesländer verlangen von Hundebesitzern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie sind:
In allen anderen Bundesländern (außer Mecklenburg-Vorpommern, wo keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde besteht) müssen Tierhalter eine Haftpflichtversicherung für Hunde, die in Deutschland als gefährliche Rassen gelten, abschließen. Zu diesen Rassen gehören:
- Pitbull terrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Staffordshire bull terrier
- Bullterrier
Andere Staaten haben ihre eigenen Vorschriften darüber, was als gefährliche Rasse gilt. Eine vollständige Liste (auf Englisch) finden Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Obwohl Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, kann diese hilfreich sein, um Sie vor unerwarteten Kosten zu schützen. Laut dem Gesamtverband der Privatversicherer Deutschlands (GDV) sind in Deutschland 3 Millionen von 9 Millionen Hunden haftpflichtversichert und jedes Jahr bearbeiten die Versicherer mehr als 80.000 Schadensersatzansprüche mit einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 1.000 Euro. Jährlich kommt es zu rund hundert Vorfällen mit einem Gesamtschaden von 50.000 Euro und mehr.
Achten Sie bei der Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung darauf, ob diese auch außerhalb Deutschlands oder bei fremder Obhut einen Schutz bietet und ob der Hund zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht angeleint ist.
Haftpflichtversicherung für Katzen und andere Tiere
Für Katzen und andere Kleintiere ist in der Regel keine Tierhaftpflichtversicherung erforderlich, da diese in der Regel von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Informieren Sie sich hierzu jedoch bei Ihrem jeweiligen Versicherer.
Wenn Sie exotische oder potenziell gefährliche Tiere wie Eidechsen, Spinnen oder Schlangen besitzen, können Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung für exotische Tiere abschließen.
Was deckt die Haustierhaftpflichtversicherung ab?
Die Haustierhaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich folgende Schadensarten ab:
- Verletzungen: Zum Beispiel die Kosten für die medizinische Versorgung, wenn ein Dritter durch Ihr Tier verletzt wird
- Sachbeschädigung: Zum Beispiel die Kosten für die Reparatur von Schäden, die Ihr Haustier an Eigentum oder Besitztümern einer anderen Person verursacht hat
- Vermögensschäden aufgrund von Personen- oder Sachschäden: Zum Beispiel, wenn jemand arbeitsunfähig ist, weil er durch Ihr Haustier verletzt wurde
- Anwaltskosten: Wenn Sie beispielsweise versuchen, einen Anspruch anzufechten, fallen die Anwaltskosten an, die Ihnen für die Beauftragung eines Anwalts und den Gang vor Gericht entstehen
Möglicherweise können Sie Ihrer Police auch zusätzliche Deckungen hinzufügen, zum Beispiel:
- Unfreiwillige Paarung: Wenn sich ein Rüde ohne Erlaubnis des Besitzers mit einer Hündin paart, kann der Besitzer des Hundes Schadensersatz verlangen, um die Kosten der ungewollten Trächtigkeit zu decken.
- Welpen: Wenn Ihr Hund Welpen hat, können Sie eine Versicherung abschließen, die auch diese bis zu 12 Monate abdeckt
- Schäden an Mietobjekten
Was ist in der Haustierhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt?
Ebenso wie die private Haftpflichtversicherung deckt die Haustierhaftpflichtversicherung keine Schäden an Ihnen oder Ihrem Eigentum ab. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung Sie beispielsweise nicht entschädigt, wenn Sie oder ein Familienmitglied durch Ihr eigenes Haustier verletzt werden.
Im Sinne der Versicherung gilt der mit dem Hund im Haushalt lebende Mensch als dessen Besitzer und nicht als Dritter. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Dritte ab.
Die Haftpflichtversicherung deckt außerdem nicht Folgendes ab:
- Spezifische Hunderassen: Einige Rassen werden von einigen Versicherern nicht abgedeckt
- Vorsätzlicher Schaden: Zum Beispiel, wenn einem Tier befohlen wird, jemanden anzugreifen
- Normaler Verschleiß: Wenn beispielsweise die Krallen Ihres Haustiers Ihren Bodenbelag abnutzen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Ersatz nicht.
Bündelung der Haustierversicherung
Die meisten Anbieter können Ihnen in derselben Police sowohl eine Haustierkrankenversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung (falls erforderlich) anbieten.
Versicherung für andere Tiere
Die meisten Versicherungen in Deutschland bieten Haustierversicherungen nur für Hunde, Katzen und Pferde an, einige Versicherer bieten jedoch auch Schutz für Kleintiere und Nagetiere an. Unsere Liste der empfohlenen Versicherer finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie viel kostet eine Haustierkrankenversicherung in Deutschland?
Die Kosten für eine Haustierversicherung variieren stark je nach Art, Rasse, Größe und Alter Ihres Haustieres. Auch andere Faktoren, etwa der Wohnort in Deutschland, können eine Rolle spielen. Generell gilt: Je größer und älter Ihr Haustier bei Abschluss der Versicherung ist, desto höher ist Ihre Prämie.
Es ist auch zu beachten, dass es in Deutschland eine offizielle, von der Regierung festgelegte Gebührenordnung für Tierärzte gibt, die sogenannte GOT. Tierärzte dürfen bis zum Dreifachen der GOT-Gebühr verlangen, während Versicherungen nur bis zum Doppelten der GOT-Gebühr zahlen können.
Einige Versicherer können die Erstattung auch begrenzen, beispielsweise auf 80 % der Tierarztgebühren, sodass Sie die restlichen 20 % tragen müssen. Andere erheben möglicherweise einen Selbstbehalt und fordern Sie beispielsweise auf, die ersten 200 Euro zu zahlen, bevor der Versicherer eingreift. Schließlich legen einige Versicherungen einen maximalen Erstattungsbetrag pro Jahr fest, beispielsweise 2.500 Euro.
Lesen Sie immer dieses Kleingedruckte, bevor Sie eine Versicherungspolice abschließen, da Sie möglicherweise einen Großteil der Kosten für Tests und Behandlungen selbst tragen müssen, selbst wenn Sie über eine Versicherung verfügen.
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