Der 78-Jährige fordert im Zusammenhang mit der Klage vor einem Berliner Gericht die Rückkehr auf einen Abgeordnetenposten.
Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder verklagt das Parlament des Landes, um Sonderprivilegien wiederherzustellen, die ihm im Mai entzogen wurden, so sein Anwalt.
Der 78-Jährige strebe in dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Rückgabe eines Parlamentsmandats an ihn an, sagte sein in Hannover ansässiger Anwalt Michael Nagel am Freitag der Nachrichtenagentur DPA.
Im Mai ordnete ein Haushaltsausschuss des Bundestags an, dass Schröder, der in Deutschland wegen seiner Verbindungen zu Russland lange Zeit heftig kritisiert wurde, auf sein Recht auf ein Bundestagsmandat verzichten solle, seine Pension und deren Sicherheitsdetails aber weiterhin erhalten solle .
Die Rechtsabteilung des Altkanzlers hält den Beschluss des Bundestagshaushaltsausschusses, die Mittel für Schröders Abgeordnetenbüro zu kürzen, für rechtswidrig, heißt es in einer der DPA vorliegenden Stellungnahme der Kanzlei.
Es wird „behauptet, dass Bundeskanzler i. R. Gerhard Schröder seine sogenannten ‚verbleibenden Amtspflichten‘ nicht mehr wahrnimmt. Es wird jedoch nicht angegeben, was die „verbleibenden offiziellen Funktionen“ sind, wie festgestellt werden kann, ob sie ausgeübt werden oder nicht, und welches Verfahren diesbezüglich zu befolgen ist“, heißt es in der Erklärung.
Engagement mit Russland
Der ehemalige Bundeskanzler, der von 1998 bis 2005 im Amt war, steht seit Jahren wegen seines Engagements in russischen Staatsunternehmen in der Kritik und gilt als enger persönlicher Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Der Druck auf Schröder, sich von Putin zu distanzieren, wuchs nach Russlands groß angelegter Invasion in der benachbarten Ukraine.
Im Mai gab Schröder schließlich bekannt, dass er aus dem Aufsichtsrat des russischen Energieriesen Rosneft ausscheiden werde. Auch eine Nominierung für einen Posten im Aufsichtsrat von Gazprom, einem weiteren russischen Energieriesen, lehnte er ab.
Seine Mitte-Links-Partei SPD entschied am Montag nach mehrwöchiger Beratung, dass es keinen Grund gebe, ihn aus der Partei zu werfen.
Der Stadtrat von Hannover in Norddeutschland sagte, Schröder habe nicht gegen die SPD-Parteiregeln verstoßen, indem er sich mit russischen Staatsunternehmen zusammengetan habe, was bedeutet, dass es keine Grundlage für eine Ausweisung oder sogar einen Verweis gibt.
„Typischer Zombieaholic. Allgemeiner Twitter-Fanatiker. Food-Fanatiker. Gamer. Entschuldigungsloser Analyst.“