Bundestag beschließt Sozialreform zur Steigerung von Leistungen und Ausbildung

BERLIN – Bundestag und Bundestag haben am Freitag eine Sozialreform beschlossen, die das Arbeitslosengeld ab Anfang nächsten Jahres erhöhen und neue Hilfen zur Qualifizierung Arbeitsloser bieten wird.

Die Reform ist weniger ehrgeizig als ursprünglich von der Linksregierung geplant, was die konservative Opposition vergangene Woche im Oberhaus des Parlaments blockierte.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte einen Vermittlungsausschuss einberufen, um die Sackgasse zu lösen, woraufhin sich Regierung und Tories auf die überarbeitete Version einigten, die beide Häuser souverän räumte.

Die wichtigste Änderung gegenüber dem ursprünglichen Plan ist die Aufhebung einer sogenannten sechsmonatigen „Vertrauensfrist“, während der Arbeitssuchende volle Leistungen erhalten hätten, selbst wenn sie sich nicht zur Ernennung gemeldet hätten.

Die geänderte Reform, mit der das Bürgergeld eingeführt wird, verliert damit einen wesentlichen Unterschied zum abgelösten Hartz-IV-System, das auch Personen bestraft, die Stellenangebote ablehnen.

Im Rahmen von Hartz IV, das 2005 in einer Zeit geringen Wachstums und hoher Arbeitslosigkeit eingeführt wurde, konnten Arbeitslosengeldempfänger ihre Zahlungen kürzen, wenn sie ein Stellenangebot ablehnten. Experten sagen, dass die Vorteile, die es bietet, die grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht decken.

Die Sanierung bringt noch mehr Geld in die Taschen der Sozialhilfeempfänger und mehr für die Berufsausbildung.

Ebert Maier

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