Deutsches Gericht verurteilt 97-jährigen NS-Lagersekretär

BERLIN (AP) – Ein deutsches Gericht hat am Dienstag eine 97-jährige Frau wegen ihrer Rolle als Sekretärin des SS-Kommandanten des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Stutthof während des Zweiten Weltkriegs als Komplizin an mehr als 10.000 Morden verurteilt.

Irmgard Furchner wurde vorgeworfen, Teil des Apparats zu sein, der das Lager in der Nähe von Danzig, der heutigen polnischen Stadt Danzig, betrieb. Das Landgericht Itzehoe in Norddeutschland verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Bewährungsstrafe.

Die Richter seien überzeugt, dass Furchner „wusste und durch seine Tätigkeit als Stenograph in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof vom 1. Juni 1943 bis 1 Vergasung, durch feindliche Zustände im Lager“, durch den Transport in das Vernichtungslager Auschwitz und durch den Einsatz auf Todesmärschen am Ende des Krieges.

„Die Förderung dieser Taten durch den Angeklagten erfolgte durch die Herausgabe von Dokumenten“ im Büro des Lagerkommandanten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. „Diese Tätigkeit war notwendig für die Organisation des Lagers und die Ausführung grausamer und systematischer Mordtaten.“

Urteil und Satz entsprachen den Anforderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten den Freispruch ihres Mandanten gefordertMit dem Argument, die Beweise hätten nicht zweifelsfrei gezeigt, dass Furchner von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe, was bedeutete, dass es keinen Beweis für Vorsatz gebe, der für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlich sei.

In ihrem Schlusswort sagte Furchner, sie bedauere, was passiert sei, und bedauere, zu diesem Zeitpunkt in Stutthof gewesen zu sein.

Furchner schien das Urteil aufmerksam zu verfolgen, zeigte aber keine offensichtlichen Emotionen. Es war nicht sofort klar, ob sie Berufung einlegen würde, obwohl Anwalt Wolf Molkentin sagte, das Verteidigungsteam sei der Ansicht, dass der Fall „unüberwindliche Zweifel“ an ihrer Schuld aufwerfe.

Dass Furchner die Morde in Stutthof nicht bemerkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Gross, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Er sagte, sie könne von seinem Büro aus die Sammelstelle sehen, wo neue Häftlinge nach ihrer Ankunft warten mussten, und das Krematorium war im Herbst 1944 ständig in Betrieb, und Rauch breitete sich im Lager aus.

Furchner wurde vor dem Jugendgericht vor Gericht gestellt, weil sie zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Verbrechen 18 und 19 Jahre alt war und das Gericht ihre „geistige Reife“ zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Verbrechen nicht zweifelsfrei feststellen konnte. Gross bemerkte am Dienstag jedoch, dass sie jederzeit von ihrem Amt hätte zurücktreten können.

Furchner erschien nicht zu Beginn ihres Prozesses im September 2021, aber die Polizei nahm sie später fest und sie wurde für mehrere Tage in Gewahrsam genommen.

Efraim Zuroff, der führende Nazi-Jäger des Simon-Wiesenthal-Zentrums, sagte: „Das heutige Urteil ist das Beste, was man haben kann, wenn man bedenkt, dass sie vor einem Jugendgericht verhandelt wurde.“

„Angesichts Furchners jüngster Aussage vor Gericht, dass sie ‚alles bereut‘, befürchten wir, dass das Gericht dem Freispruch ihres Anwalts stattgeben könnte“, sagte Zuroff in einer Erklärung. „Aber angesichts ihrer Behauptung, sie habe keine Kenntnis von den Morden im Lager gehabt, war ihr Bedauern alles andere als überzeugend.“

Der Sprecher von UN-Generalsekretär Antonio Guterres, Stéphane Dujarric, sagte über das Urteil, dass „es zeigt, dass es nie zu spät ist, dafür zu sorgen, dass es eine gewisse Rechenschaftspflicht für begangene Verbrechen solch schrecklicher Art gibt“.

Die Staatsanwälte von Itzehoe sagten während des Verfahrens, dass Furchners Prozess der letzte seiner Art sein könnte. Eine spezielle Bundesanwaltschaft in Ludwigsburg, die mit der Untersuchung von Kriegsverbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus beauftragt ist, sagte jedoch, Staatsanwälte in verschiedenen Teilen Deutschlands hätten fünf weitere Verfahren anhängig, berichtete dpa.

Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht.

Zunächst Sammelpunkt für aus Danzig vertriebene Juden und nichtjüdische Polen, wurde der Stutthof später als sogenanntes „Arbeitserziehungslager“ genutzt, in das Zwangsarbeiter, meist polnische und sowjetische Staatsbürger, zur Verbüßung von Strafen geschickt wurden und oft starben.

Ab Mitte 1944 füllten Zehntausende Juden aus baltischen Ghettos und Auschwitz das Lager, zusammen mit Tausenden polnischer Zivilisten, die von der brutalen Unterdrückung des Warschauer Aufstands durch die Nazis weggefegt wurden.

Andere Inhaftierte waren politische Gefangene, angeklagte Straftäter, Personen, die homosexueller Aktivitäten verdächtigt wurden, und Zeugen Jehovas. Mehr als 60.000 Menschen wurden im Lager getötet.

Rüdiger Ebner

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