Deutsches Jugendamt genehmigt KI als biometrisches Altersverifizierungstool – EURACTIV.de

Drei Systeme, die mithilfe von KI-Technologie das Alter von Personen überprüfen, um zu verhindern, dass Minderjährige schädlichen Inhalten ausgesetzt werden, wurden von der Deutschen Jugendmedienschutzkommission zugelassen. EURACTIV Deutschland berichtet.

Die Kommission ist Deutschlands zentrale Aufsichtsbehörde für den Jugendschutz im bundesweiten Privatfernsehen und im Internet.

Diese vom Körper positiv bewerteten KI-Systeme werden durch maschinelles Lernen darauf trainiert, das Alter einer Person anhand biometrischer Merkmale einzuschätzen.

„Dass KI nun auch zur Altersverifikation eingesetzt werden kann und damit Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten schützt, ist ein weiterer wichtiger Schritt“, sagte Kommissionsvorsitzender Marc Jan Eumann in einer Pressemitteilung vergangene Woche (24. Mai).

Laut Eumann ist der Einsatz von KI in diesem Bereich ein „wichtiger Schritt im technischen Kinder- und Jugendmedienschutz.

Positive Bewertung

Der Aufpasser hat nun drei verschiedene KI-Systeme zur Altersverifikation positiv bewertet. Dies sind „Facial Age Estimation“-Software sowie „Age Verification“- und „Yoti“-Software, die als mögliche Altersverifikationssysteme untersucht werden.

Als eine Art Sicherheitsmechanismus für älter erscheinende Kinder hat die Kinderschutzbehörde einen fünfjährigen „Puffer“ festgelegt.

„Personen müssen vom System als mindestens 23 Jahre alt anerkannt werden, um auf Inhalte mit einer Altersfreigabe von über 18 Jahren zugreifen zu können“, sagte er.

Eine weitere Kontrollfunktion besagt, dass die Altersüberprüfung nicht einfach mit Standbildern umgangen werden kann.

Verfahren für diese Selbstidentifikation werden in ständiger Abstimmung mit Regulierungs- und Sicherheitsbehörden entwickelt, sagte Rebekka Weiß, Leiterin Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom, gegenüber EURACTIV.

„Die digitale Identifizierung ist durch solche Verfahren nicht nur deutlich effizienter geworden, sondern auch weniger fehleranfällig als die menschliche Identifizierung“, sagte Weiß.

Staatsvertrag

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dem sich die sechzehn deutschen Bundesländer angeschlossen haben, dürfen jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur verbreitet werden, wenn der Anbieter gewährleisten kann, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können.

Daher fordert der Deutsche Jugendschutz Unternehmen auf, ihre Strategien zum Jugendmedienschutz zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Datenschutz

Laut Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP im Deutschen Bundestag, dürfe nicht vergessen werden, dass Altersprüfung und Datenverarbeitung den Datenschutz gewährleisten.

Umso wichtiger ist der verantwortungsvolle Umgang mit biometrischen Daten, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. „Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage und einer Einwilligung des Erziehungsberechtigten“, sagte Funke-Kaiser gegenüber EURACTIV.

Ihm zufolge dürfen die im Rahmen der Altersverifikation erhobenen Daten keinesfalls für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

EU-Richtlinie

In diesem Zusammenhang verpflichtet die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste die EU-Länder seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2013, Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz von Kindern zu gewährleisten.

Dazu gehören Instrumente zur Altersüberprüfung, die sehr streng sein sollen, insbesondere für Pornografie und Gewalt.

Deutschland hat nach Angaben des Jugendschutzes bereits deutliche Fortschritte bei der Umsetzung gemacht, auch andere Länder wie Frankreich holen auf.

[Edited by Oliver Noyan, Daniel Eck/Alice Taylor]

Körbl Schreiber

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