Deutschland: „Legalisierung?!“ Neueste Entwicklungen bei Plänen zur Legalisierung von Freizeit-Cannabis

Zusamenfassend

Rund ein Jahr nach der Bundestagswahl im September 2021 nehmen die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitkonsum wieder Gestalt an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch, 26. Oktober 2022, ein Dokument zu den Eckpunkten der geplanten Gesetzesänderungen vorgelegt. Gemäß diesem Dokument werden der Anbau, der Vertrieb und die Besteuerung – sowie die Werbung für Freizeitzwecke – von Cannabis speziell geregelt.


Basierend auf den Informationen des vorgelegten Dokuments hat das Bundesgesundheitsministerium folgende Eckpunkte der anstehenden Legalisierung von Cannabis für Freizeitzwecke erarbeitet:

1. Vertrieb/Verkauf/Verbrauch.

  • Der Verkauf von synthetisch hergestellten Cannabinoiden bleibt in Deutschland verboten.
  • Nur in Deutschland angebautes Cannabis darf zu Freizeitzwecken verkauft werden, da die Einfuhr von Cannabis zu Freizeitzwecken gegen EU-Recht und internationale Rahmenabkommen verstoßen könnte.
  • Cannabis kann nur in lizenzierten Geschäften und möglicherweise auch in Apotheken vertrieben werden, wobei der Online-Vertrieb auch als Option gesehen wird, um die Unterdrückung des sogenannten Schwarzmarkts zu verstärken.
  • Freizeit-Cannabis darf nur von Personen ab 18 Jahren verkauft und konsumiert werden. Die maximale Kaufmenge beträgt 20 bis 30 Gramm Cannabis.
  • Der allgemeine maximale THC-Gehalt für Freizeit-Cannabis beträgt 15 %. Kunden zwischen 18 und 21 Jahren können jedoch nur Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % kaufen.

2. Werbung/Kennzeichnung

  • Jegliche Form der Werbung für Freizeit-Cannabis wird vollständig verboten.
  • Demnach muss Cannabis für den Freizeitgebrauch in schlichten Verpackungen ohne werbliche Gestaltung verkauft werden.
  • Auf der Außenverpackung müssen folgende Informationen deklariert werden: Hersteller/Produzent, Herkunftsland, Gewicht, Erntedatum, Sorte, Verfallsdatum, THC- und CBD-Gehalt und allgemeine Warnhinweise mit spezifischeren Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen im Hinweis.

3. Steuern

  • Der Verkauf von Cannabisprodukten unterliegt automatisch der allgemeinen Umsatzsteuer.
  • Darüber hinaus ist eine neue „Cannabissteuer“ geplant, die anhand des spezifischen THC-Gehalts des jeweiligen Produkts berechnet werden könnte.
  • Da die Legalisierung von Cannabis zu Freizeitzwecken darauf abzielt, den sogenannten Schwarzmarkt zu schwächen, sollten die Steuersätze so festgesetzt werden, dass sie nicht zu einem Endkundenpreis führen, der deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegt.

Obwohl bis heute noch keine Gesetzesentwürfe, geschweige denn rechtsverbindliche Gesetze, veröffentlicht wurden, sind die Gegenreaktionen gegen die Pläne der Regierung bereits stark. Dabei stehen insbesondere zwei konkrete Punkte im Mittelpunkt der Diskussion:

  1. Zum einen ist unklar, ob eine Legalisierung von Cannabis zu Freizeitzwecken mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist. Laut einem Mitglied der CSU (Christlich-Soziale Union) bedarf das Legalisierungsprojekt aufgrund des Schengen-Abkommens und anderer Verträge der Zustimmung der EU und anderer europäischer Mitgliedsstaaten. Andernfalls, so der CSU-Abgeordnete, könnte sich die Legalisierung von Cannabis in Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof „in Luft auflösen“.
  2. Darüber hinaus warten angesichts der offensichtlichen Fokussierung auf in Deutschland angebautes Cannabis weitere gesetzgeberische und organisatorische Herausforderungen auf die Bundesregierung. Das bereits zitierte CSU-Mitglied glaubt, dass, wenn Cannabis mit begrenztem THC-Gehalt ausschließlich in Deutschland angebaut werden soll, der Preis angesichts der harten klimatischen Bedingungen in Deutschland für den Anbau, der hohen Energiepreise, der hohen Steuersätze deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen wird und erwartete Gewinnspannen von Apotheken. Zudem müssen die derzeitigen Grenzwerte für den Cannabisanbau in Deutschland (nur für medizinische Zwecke, nur drei Unternehmen haben entsprechende Lizenzen erhalten, die anzubauende Gesamtmenge an Cannabis ist auf 10.400 Kilo über vier Jahre begrenzt) neu definiert werden müssen, um eingehalten zu werden erwartete Nachfrage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Projekt zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitkonsum in Deutschland bereits für viel Kontroversen sorgt, auch wenn es noch keinen konkreten Gesetzentwurf gibt. Vorerst sollten die Entwicklungen genau beobachtet und die nächsten Schritte der Regierung beobachtet werden: Für Ende 2022 hat der Bundesgesundheitsminister angekündigt, bis Ende 2022 einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis für den Freizeitkonsum vorlegen zu wollen von 2022.

Mareike Engel

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