Seit dem 18. November erleichtern in Deutschland neu gefasste Gesetze das Leben und Arbeiten für Menschen von außerhalb der EU, die im Land leben und arbeiten möchten, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Handels- und Investitionsagentur (GTAI), der Regierungsbehörde für Deutschland Handel und Investitionen. International Geschäftsförderung.
Nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der neuen Blauen Karte EU müssen Personen mit einem Hochschulabschluss und einem Jobangebot nur etwa 43.800 Euro pro Jahr verdienen, um eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten. Der Mindestlohn für bestimmte Berufe, in denen der Bedarf an Fachkräften am größten ist (z. B. MINT-Fächer), sollte nur etwa 39.683 Euro betragen.
Fachkräfte im Bereich Informationstechnologie benötigen keinen Hochschulabschluss, wenn sie eine dreijährige Berufserfahrung nachweisen können. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 21 Monaten erteilt werden, sofern die Bewerber Deutsch lernen.
In der Pressemitteilung wird Robert Hermann, CEO von GTAI, zitiert: „Diese Gesetzesänderungen werden es für in Deutschland tätige internationale Unternehmen einfacher machen, die benötigten hochqualifizierten Mitarbeiter zu rekrutieren.“ Es ist ein Beispiel dafür, wie die Regierung die deutsche Wettbewerbsfähigkeit angesichts globaler Fachkräfteengpässe in Schlüsselbranchen sichert. »
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