EU-Mitgliedsstaaten streiten über Umfang der Sorgfaltspflichtrichtlinie – EURACTIV.com

Während sich die EU-Mitgliedstaaten einer gemeinsamen Verhandlungsposition zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nähern, streiten sie darüber, ob Unternehmen Due Diligence für ihre gesamte Wertschöpfungskette oder nur für die Lieferkette durchführen sollten.

Die ursprünglich vorgeschlagene Richtlinie von der Kommission am 23. Februar 2022 würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Rechtsvorschriften einzuführen, die Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette haftbar machen.

Dies würde bedeuten, dass ein Unternehmen seine Lieferanten und Kunden mit der gebotenen Sorgfalt prüfen müsste, und es könnte auch dafür haftbar gemacht werden, wie sein Produkt verwendet und entsorgt wird.

Last-Minute-Push für nähere Reichweite

Mehrere EU-Diplomaten teilten EURACTIV jedoch mit, dass eine Koalition von Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, versuchen, dies in letzter Minute zu verhindern, um den Geltungsbereich der Richtlinie auf die Lieferkette eines Unternehmens zu reduzieren.

„Wir glauben, dass der Fokus auf dem Upstream und nicht auf dem Downstream liegen sollte [of the value chain]Ein Diplomat aus einem EU-Mitgliedstaat sagte gegenüber EURACTIV, dass die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bereits ehrgeizig sei.

Nach Ansicht des Diplomaten würde die Einbeziehung des nachgelagerten Teils der Wertschöpfungskette eine Reihe komplexer Rechtsfragen aufwerfen. Der Diplomat sagte auch, die Mehrheit der Mitgliedstaaten sei der Ansicht, dass sich die Richtlinie auf den vorgelagerten Teil der Wertschöpfungskette konzentrieren sollte.

Ein Diplomat aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sagte gegenüber EURACTIV, dass der von Frankreich angeführte Last-Minute-Vorstoß „an einen Punkt gelangt, an dem nur noch eine nominelle Wertschöpfungskette übrig bleibt“.

Wie mehrere EU-Diplomaten gegenüber EURACTIV bestätigten, stößt der Vorstoß auf Widerstand aus Deutschland, Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Luxemburg.

Kann die Finanzbranche zur Verantwortung gezogen werden?

„Unternehmen wären von den durch ihre Produkte verursachten Schäden vollständig befreit“, sagte eine Quelle, die den Verhandlungen nahe stand, gegenüber EURACTIV über die Folgen des Wechsels von einem Wertschöpfungskettenansatz zu einem Lieferkettenansatz.

Beispielsweise würden Pestizidhersteller nicht haftbar gemacht, wenn ihre Produkte auf besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Weise verwendet würden. Die Hersteller digitaler Überwachungstools könnten jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn ihre Tools für illegale Überwachungsoperationen wie Pegasus oder Predator verwendet würden.

Der Supply-Chain-Ansatz käme auch Finanzinstituten zugute, die nicht für die Verwendung ihrer investierten Gelder zur Rechenschaft gezogen werden wollen.

Was den Finanzsektor anbelangt, so möchten Frankreich und Italien laut mehreren europäischen Quellen diesen vollständig aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausschließen. Deutschland, Irland und Luxemburg möchten derweil nur Vermögensverwalter und institutionelle Anleger ausnehmen.

Generell gehen die derzeit von den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Änderungen in Richtung einer weniger strengen Richtlinie. „Je länger dieses Dossier im Rat sitzt, desto verwässerter wird es“, sagte eine den Verhandlungen nahestehende Quelle gegenüber EURACTIV.

Mögliche Einigung am Freitag

Deutschland beispielsweise schlug vor, was ein EU-Diplomat als „Aus-dem-Gefängnis-Karte“ bezeichnete, nämlich eine Änderung, die es Unternehmen ermöglichen würde, weitgehend von der Haftung befreit zu werden, wenn sie Teil einer Industrieinitiative wären, um Probleme entlang der Wertschöpfungskette anzugehen. Obwohl es mit dem sogenannten unbequem ist progressive Haltung der Mitte-Links-Regierung dürfte dieser Vorstoß nicht viel bringen.

Laut einem EU-Diplomaten hatte die von Deutschland vorgeschlagene Änderung keinen großen Erfolg und wird wahrscheinlich nicht in einen neuen Kompromisstext aufgenommen.

Die Verhandlungsführer der Mitgliedstaaten hoffen, am Freitag eine Einigung erzielen zu können, damit die Industrieminister bei ihrem Treffen am 1. Dezember in Brüssel den gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten billigen können.

[Edited by Alice Taylor]

Mareike Engel

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