Vier weitere wesentliche Bereiche, die es zu verschwinden gilt

In einer Pressemitteilung schrieb das Ministerium: „Das bedeutet, dass ausgewiesene Kerngebiete und Beschränkungen der Landnutzung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke durch Allgemeinverfügung der Landkreise aufgehoben werden können.“ Insbesondere ist es nicht mehr notwendig, vor der Bewirtschaftung einer Fläche nach gefallenem Wild zu suchen.“

Wandernde Wildschweine, die das ASP-Virus tragen

Die ASP gelangte im September 2020 nach Deutschland. Über wandernde Wildschweine gelangte sie über Westpolen nach Brandenburg. Es wurden 11 zentrale Zonen geschaffen; Drei davon wurden letztes Jahr aufgehoben. Im Mai 2022 wurde die Kernzone 1, bestehend aus Teilen der Landkreise Spree-Neiße/Oder-Spree, sowie die Kernzone 3, die Teile der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald umfasste, abgeschafft. Im Oktober verschwand auch die Zentralzone 5. Dazu gehörten Teile der Bezirke Frankfurt (Oder) und Oder-Spree.

Konsequente Umsetzung von Kontrollmaßnahmen

Antje Töpfer ist Brandenburgs Landessekretärin für Verbraucherschutz. In der Pressemitteilung sagte sie: „Dass wir vier weitere Kernzonen entfernen konnten, ist ein großer Erfolg, den wir der konsequenten Umsetzung der Kontrollmaßnahmen durch die betroffenen Landkreise verdanken.“ »

Sie bedankte sich bei allen Beteiligten und fügte hinzu: „Mit ihrer Beharrlichkeit im Marathon zur Ausrottung der Krankheit leisten sie alle einen unschätzbaren Dienst nicht nur für das Land Brandenburg, sondern auch für die Länder im Westen und in der Demokratischen Republik Kongo.“ ganz Westeuropa. Dank umfangreicher Einzäunungsmaßnahmen, der Entfernung von Wildschweinen und der Suche nach gefallenem Wild in diesen Bezirken konnte die Ausbreitung der Krankheit nach Westen gestoppt und in den Flurschutz der ASF zurückgedrängt werden. Für die Bekämpfungsmaßnahmen hat das Land den Landkreisen bereits Kosten in Höhe von rund 93 Millionen Euro erstattet.“

Ausgewiesene Kerngebiete werden verschwinden

Die ausgewiesenen Mittelzonen (Zentralzonen 2, 4, 7, 9) werden durch Allgemeinverfügung der Bezirke aufgehoben. Die Freiland- und Freilandhaltung von Hausschweinen ist in den von den Veterinärämtern festgelegten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises wieder möglich, sofern die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen von den Tierhaltern eingehalten werden. Weitere Erleichterungen für Schweinehalter, insbesondere bei Verbringungen von Hausschweinen aus der Sperrzone II, sind erst nach deren Aufhebung möglich.

In der anschließenden Screening-Phase von mindestens 6 Monaten muss der Wildschweinbestand deutlich reduziert werden. Um dieses schwierige Ziel zu erreichen, müssen Jäger ihre Aktivitäten zur Vernichtung von Wildschweinen noch einmal intensivieren. Auch die bestehenden ASF-Zäune bleiben vorerst bestehen.

Der Druck durch das ASP-Virus bleibt bestehen

Staatssekretär Töpfer warnte: „Trotz dieser positiven Entwicklung muss jederzeit mit neuen ASP-Fällen bei Wildschweinen gerechnet werden.“ Dies ist vor allem auf beschädigte, gestohlene oder ungesicherte Wildschweinsperren zurückzuführen. Jeder neue Fall von ASP, der in den betroffenen Gebieten entdeckt wird, würde uns auf dem Weg zur Ausrottung der Krankheit um mehrere Monate zurückwerfen. Wir haben einen wichtigen Schritt zur Ausrottung der Krankheit gemacht, aber der Kampf gegen die Krankheit ist noch nicht vorbei.

Neben dem Land Brandenburg hat sich das Virus auch im nördlich gelegenen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und im südlich gelegenen Bundesland Sachsen ausgebreitet. Insgesamt gelang es dem Virus nur in 8 Hausschweinehaltungen in Deutschland einzudringen. Vier dieser Betriebe hatten weniger als 15 Schweine vor Ort. Im September 2021 starteten die deutschen Behörden einen langfristigen Plan zur Überwindung des ASP-Drucks.

Mareike Engel

"Freiberuflicher Kommunikator. Hardcore-Web-Praktiker. Unternehmer. Totaler Student. Bier-Ninja."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert