BERLIN – Der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder wollte sein Büro mit sieben Räumen und vier Mitarbeitern zurück in die Geschäftsstelle des Bundestags. Doch das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass er ohne Zugang zu seinem Büro und seinem Team weiterarbeiten solle.
Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Schröder diese Privilegien nicht mehr zu gewähren. Der 79-Jährige hat aufgrund seiner anhaltenden Verbindungen zu Russland, zu denen Vorstandssitze bei russischen Energieunternehmen und eine persönliche Freundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gehörten, heftige Gegenreaktionen erlebt. Er reichte im August 2022 Beschwerde gegen die Entscheidung des Ausschusses ein.
Seit mehr als 50 Jahren ermöglicht es eine langjährige informelle Praxis, dass Kanzlerinnen und Kanzler Büros und Personal in den Gebäuden des Deutschen Bundestages in Berlin für die Wahrnehmung von Aufgaben haben, die sich aus ihrem früheren Amt ergeben. Bisher werden Büros lebenslang zur Verfügung gestellt. Altkanzlerin Angela Merkel etwa hat noch neun Mitarbeiter.
Nach Ansicht des Gerichts begründet diese Praxis jedoch kein Recht, da diese Privilegien gesetzlich nicht vorgesehen sind. Schröder war bei der Anhörung in der Hauptstadt am Donnerstag nicht anwesend.
Auch innerhalb seiner eigenen Partei, der deutschen Sozialdemokraten (SPD), ist Schröder seit Beginn des Ukrainekrieges aufgrund seiner persönlichen Verbindungen zu Putin und seiner geschäftlichen Verbindungen zu russischen Energiekonzernen isoliert. Es gab sogar Versuche, ihn auszuschließen, doch Anfang März beschloss ein Parteivorstand, dass er Mitglied der SPD bleiben werde. Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.
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