Fußballagenten spielen eine entscheidende Rolle in der Mechanik des Profifußballs, was sich in ihren Gewinnen widerspiegelt: Allein im Jahr 2022 erwirtschafteten Agenten 622 Millionen US-Dollar an Gebühren, um internationale Transfers zu ermöglichen. Kürzlich hat die FIFA eine neue Regelung in Form der eingeführt FIFA-Fußballvermittlerreglement (FFAR), die insbesondere darauf abzielt, die Provisionen der Makler zu begrenzen.
Ein Rückblick auf die neuen Regelungen, die heftige Kritik und vor allem die Gründe, warum ein Landgericht in Deutschland kürzlich erklärte, dass die FFAR eine „ungerechtfertigtes Kartell in Form eines Preis- oder Einkaufskartells“.
Überblick über das neue FIFA-Fußballagentenreglement
Die erklärten Ziele der FFAR bestehen darin, die Interessen von Spielern und Vereinen zu schützen und Transparenz, faire Vertretung und ethisches Verhalten während des gesamten Transferprozesses sicherzustellen. Seine Schlüsselelemente sind:
- Lizenzpflicht für Agenten: Eine Lizenz wird nur auf Antrag über die neu geschaffene FIFA-Plattform nach bestandener FIFA-Agentenprüfung und Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr (600 USD im jahr 2024) gewährt.
- Mehrfachdarstellung: Mit der einzigen Ausnahme ist nun die Vertretung sowohl eines Spielers als auch des Committers, also des kaufenden Vereins, verboten.
- Gebührenobergrenze: (i) Agent, der für den Verein oder den Spieler handelt, der anheuert: 3 oder 5 % der jährlichen Vergütung des Spielers; (ii) Mehrfachvertretung zulässig: 6 oder 10 % der jährlichen Vergütung des Spielers; (iii) Agent, der im Namen der abgebenden Partei, dh des verkaufenden Vereins, handelt: 10 % der gesamten Transfergebühr.
- Marktüberwachungssystem: Agenten müssen Einzelheiten ihres laufenden Geschäftsverhaltens über ein neues Marktüberwachungs- und Autorisierungssystem offenlegen, um die Durchsetzung von FFAR zu ermöglichen.
Während das neue Zulassungsregime bereits am 9. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird der FFAR-Fonds am 1. Oktober 2023 in Kraft treten.
Verschiedene rechtliche Herausforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich
Die FFAR stieß sofort auf heftige Kritik seitens der Agenten und es wurden verschiedene Klagen vor dem Sportschiedsgericht (CAS) sowie vor den nationalen Gerichten in der Tschechischen Republik, Deutschland, den Niederlanden und in Spanien eingereicht, um die Einhaltung der Vorschriften durch FFAR anzufechten EU-Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus haben verschiedene Agenturen kürzlich damit begonnen Schlichtungsverfahren stellen Sie die Umsetzung von FFAR im Vereinigten Königreich in Frage.
Obwohl in all diesen Fällen noch keine endgültigen Entscheidungen ergangen sind, hat das Landgericht Dortmund in Deutschland kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die FIFA und den Deutschen Fußball-Bund erlassen (DFBs), wodurch die Umsetzung von FFAR in Deutschland faktisch verboten wird.
Wettbewerbsrecht als zentrales Schlachtfeld und die unerwartete Entscheidung des Landgerichts Dortmund
In den meisten dieser Fälle geht es um die Frage, ob die FFAR dem europäischen Wettbewerbsrecht unterliegt. Die FIFA argumentiert, dass die FFAR von der Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgenommen sei, weil die Vorschriften „Gewährleistung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Transfermarktes, des sportlichen Wettbewerbs und des Profifußballs im Allgemeinen“. Darüber hinaus wird behauptet, dass die FIFA und der DFB speziell in Deutschland aufgrund negativer Entwicklungen wie unangemessen hoher Agentengebühren und intransparentem und ethisch verstoßenem Agentenverhalten für die Regulierung des Fußballagentenmarktes verantwortlich seien.
Während die Verteidigung von Verbänden auf der Anwendung des Berühmten basiert Meca-Medina-Prozess vom Europäischen Gerichtshof festgelegt (EuGH) lehnt das Landgericht Dortmund in seiner Entscheidung die Anwendbarkeit ausdrücklich ab (im Gegensatz zu mehreren anderen Gerichten).
Entsprechend Meca-Medina Maßnahmen in Form von Sportregeln sind vom Wettbewerbsrecht ausgenommen, wenn (i) die Maßnahmen einem legitimen Ziel dienen, (ii) sie notwendigerweise mit der Verfolgung eines solchen Ziels verbunden sind und (iii) ihre Auswirkungen wettbewerbsbeschränkend sind verhältnismäßig. Nach Ansicht des deutschen Gerichts fällt die FFAR jedoch nicht unter die Sportvorschriften, da sie sich ausschließlich auf wirtschaftliche Aktivitäten bezieht. Das Landgericht kommt weiter zu dem Schluss, dass selbst wenn die Meca-Medina Bei Anwendung des FFAR-Tests würden die ersten beiden Kriterien nicht erfüllt.
Darüber hinaus stellt der Gerichtshof auch klar, dass eine Ausnahme von Artikel 101 AEUV auf der Grundlage des Grundsatzes der Autonomie von Sportverbänden nicht gelten kann. Vereine können zwar ihre internen Angelegenheiten regeln, dieses Recht erstreckt sich jedoch nicht auf die Regulierung Dritter außerhalb des Vereins, so das Gericht.
Nach einer Analyse der Einhaltung der Wettbewerbsregeln kam das Gericht zu dem Schluss, dass die wesentlichen Elemente des FFAR einen sogenannten schweren bezweckten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Sinne von Artikel 101 AEUV darstellten, da alle Vereine an diese Regeln gebunden wären. Darüber hinaus sah das Gericht starke Argumente für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Verbände gemäß Artikel 102 AEUV. Vor Inkrafttreten des FFAR erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, um die Umsetzung und Durchsetzung durch die FIFA und den DFB einzuschränken.
Was passiert als nächstes?
Gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund hat die FIFA inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Dadurch gewinnen die vor dem TAS und dem EuGH anhängigen Verfahren als potenzielle Präzedenzfälle noch mehr an Bedeutung:
- Der CAS wird voraussichtlich bis Ende Juli 2023 eine Entscheidung treffen, die sich insbesondere mit der Vereinbarkeit von FFAR mit EU-Recht befasst. Bisher hat das TAS nur in wenigen Fällen das EU-Wettbewerbsrecht (und die europäischen Grundfreiheiten) angewendet und sich (bisher) immer geweigert, einen Verstoß festzustellen.
- Der Zeitpunkt der Entscheidung des EuGH ist unklar. Im Durchschnitt dauert es ca. Es dauert 15 bis 18 Monate, bis der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen entscheidet. In Piau gegen KommissionDer EuGH befand, dass die Umsetzung des FIFA-Vermittlerreglements 2008 im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln stehe, da die Lizenzpflicht Objektivität und Transparenz gewährleisten würde. Es bleibt jedoch unklar, wie der EuGH hier entscheiden wird, da das FFAR weit über das FIFA-Agentenreglement von 2008 hinausgeht.
Das FFAR-Verfahren ist nur ein Teil eines umfassenderen Streits zwischen Fußballverbänden und Agenturen. Die Konformität nationaler Regeln mit dem europäischen Wettbewerbsrecht wurde beispielsweise in Deutschland bereits in Frage gestellt. DER Bundesgerichtshof hat kürzlich im Juni 2023 die DFB-Personalordnung 2015 vor den Gerichtshof gebracht. Da die FFAR nur auf alle Agenturverträge mit „internationaler Dimension“ anwendbar ist, bleiben die jeweiligen nationalen Regelungen anwendbar – die Landesverbände sind verpflichtet, Regelungen zu erlassen, die eine „internationale Dimension“ haben im Einklang mit oder sogar strenger als die FFAR. In diesem größeren Kontext wäre es nicht überraschend, wenn es in Zukunft noch mehr Klagen geben würde.
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