Migranten, die auf ihre Abschiebung warten, wird es in Deutschland untersagt, ihr Geschlecht zu ändern, weil sie befürchten, dass sie dies versuchen könnten, um sich den Behörden zu entziehen und im Land zu bleiben.
Die deutsche Regierung ändert die Gesetze des Landes, um es Menschen zu ermöglichen, ihr Geschlecht in den örtlichen Standesämtern zu ändern, was eine drastische Vereinfachung der bestehenden Verfahren darstellt.
Das Innenministerium hat jedoch Bedenken geäußert, dass Migranten ohne Aufenthaltsrecht im Land die neue Gesetzgebung missbrauchen könnten, um Beamte zu verwirren und einer Entdeckung zu entgehen, was eine Änderung des Gesetzesentwurfs erzwingen könnte.
Eine geänderte Fassung des Gesetzes sieht nun vor, dass Personen, die abgeschoben werden sollen, kein anderes Geschlecht mehr annehmen dürfen, berichten deutsche Medien.
Der neue Gesetzentwurf soll ein Anfang der 1980er Jahre eingeführtes „Transsexuellengesetz“ ersetzen, das Menschen einen Geschlechtswechsel nur nach zwei unabhängigen psychologischen Analysen und einer Prüfung ihrer Situation durch einen Richter erlaubt.
„Selbstbestimmungsgesetz“
Stattdessen drängt die Regierung von Olaf Scholz darauf, dass Erwachsene ohne weitere Formalitäten ihren Vornamen und ihr gesetzliches Geschlecht beim Standesamt ändern können.
Einwände des Innenministeriums hindern das Kabinett von Herrn Scholz daran, sein Versprechen einzuhalten, das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages zu verabschieden.
Eine vom Kabinett festgelegte erste Frist für die Einigung auf Gesetzesänderungen im Juni wurde ohne formelle Erklärung für die Verzögerung verabschiedet.
Die Bedenken des Innenministeriums wurden jedoch im Laufe des Sommers ausgeräumt und das Gesetz wird nun voraussichtlich bei einer Sitzung am Mittwoch verabschiedet.
Bei einem Tag der offenen Tür der Regierung am Sonntag bestätigte Herr Scholz, dass der Gesetzentwurf diese Woche von den Ministern genehmigt werde.
Gesetzesänderungen bedeuten, dass Standesbeamte nun die Bundeskriminalpolizei und den Bundesnachrichtendienst benachrichtigen müssen, wenn jemand seinen Namen und sein Geschlecht ändert.
Die aktualisierte Fassung des Gesetzentwurfs nimmt Ermittler auch ausdrücklich von dem Verbot aus, den „toten Namen“ von Personen zu durchsuchen, die das Gesetz genutzt haben, um ihr Geschlecht zu ändern.
Neben der Wut über einen möglichen Missbrauch der Gesetzgebung durch Migranten haben die vorgeschlagenen Änderungen auch einen Wortgefecht zwischen Feministinnen und LBTQ-Aktivisten darüber ausgelöst, ob sie Männern den Zugang zu den Frauen vorbehaltenen Räumen, insbesondere den Saunen, zu leicht machen werden.
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