Die deutsche Regierung hat einen Plan verabschiedet, der die legale Namens- und Geschlechtsänderung für Transgender, Intersexuelle und nicht-binäre Menschen erleichtern soll.
BERLIN – Die deutsche Regierung hat am Mittwoch einen Plan gebilligt, der es Transgendern, Intersexuellen und nicht-binären Menschen erleichtern soll, ihren Namen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz zielt laut Justizminister darauf ab, das Leben „einer kleinen Gruppe“ zu erleichtern für die es von großer Bedeutung ist.
Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Es ist eines von mehreren Reformvorhaben der sozialliberalen Dreiparteienkoalition von Bundeskanzler Olaf Scholz, die von der konservativen Opposition auf Kritik stoßen.
Nach dem seit mehr als einem Jahr in Arbeit befindlichen Entwurf eines „Selbstbestimmungsgesetzes“ können Erwachsene ohne weitere Formalitäten ihren Vornamen und ihr gesetzliches Geschlecht bei den Personenstandsämtern ändern. Sie sollten den Registrar drei Monate vor der Änderung benachrichtigen.
Das geltende, vier Jahrzehnte alte „Transgender-Gesetz“ schreibt derzeit vor, dass Personen, die auf offiziellen Dokumenten ihr Geschlecht ändern möchten, zunächst eine Beurteilung von zwei Experten einholen müssen, die „mit den besonderen Fragen des Transgenderismus ausreichend vertraut sind“, und dann eine Entscheidung über die Gerechtigkeit treffen müssen.
Im Laufe der Jahre hat das höchste Gericht Deutschlands andere Bestimmungen aufgehoben, die von Transgender-Personen eine Scheidung, Sterilisation und eine Geschlechtsumwandlungsoperation verlangten.
„Stellen Sie sich vor, Sie wollen einfach nur Ihr Leben leben und wünschen niemandem etwas Schlechtes, und dann werden Sie nach Ihren sexuellen Fantasien, der Unterwäsche, die Sie tragen, und ähnlichen Dingen gefragt“, sagte Justizminister Marco Buschmann. ZDF-Fernsehen. „Die betroffenen Personen empfanden diese Befragung als sehr erniedrigend.“
„Jetzt wollen wir einer kleinen Gruppe, für die es sehr wichtig ist, das Leben ein wenig einfacher machen“, fügte er hinzu.
Der Gesetzesvorschlag betont die rechtliche Identität des Einzelnen. Dies bedeutet keine Überarbeitung der deutschen Regelungen zur Geschlechtsumwandlungschirurgie.
Die neuen Regeln erlauben es Minderjährigen ab 14 Jahren, ihren Namen und ihr gesetzliches Geschlecht mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zu ändern; Wenn sie nicht einverstanden sind, könnten die Jugendlichen bei einem Familiengericht die Aufhebung des Verfahrens beantragen.
Bei Kindern unter 14 Jahren sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten in ihrem Namen beim Standesamt einen Antrag stellen.
Angesprochen auf die Befürchtungen, dass junge Menschen vorschnelle Entscheidungen treffen könnten, sagte Buschmann, er sei „fest davon überzeugt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Eltern sehr ernsthaft und sorgfältig fragen wird: Was ist das Beste für mein Kind?“
Nach Inkrafttreten einer formellen Namens- und Geschlechtsänderung waren ein Jahr lang keine weiteren Änderungen mehr zulässig.
Nach der neuen Gesetzgebung würden weiterhin Betreiber beispielsweise von Damen-Fitnessstudios und Umkleidekabinen entscheiden, wer Zutritt habe, sagte Buschmann. Er fügte hinzu, dass Erfahrungen anderswo gezeigt hätten, dass es sich „in der Regel nicht um ein praktisches Problem handelt; Dennoch haben wir es beschlossen, um den Bedenken derjenigen Rechnung zu tragen, die sich darüber Sorgen machten. Das spanische Parlament hat im Februar ein Gesetz verabschiedet, das es Personen über 16 Jahren ermöglicht, ihr gesetzlich eingetragenes Geschlecht ohne ärztliche Aufsicht zu ändern.
Im Vereinigten Königreich hat das schottische Parlament im Dezember einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es Personen ab 16 Jahren ermöglichen würde, ihr Geschlecht in ihren Ausweisdokumenten durch Selbsterklärung zu ändern. Dem widersprach die britische Regierung; Der schottische Premierminister hat versprochen, die Entscheidung anzufechten.
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