22. November 2023
Aufgrund des dringenden Bedarfs an ausländischen Fachkräften hat der deutsche Gesetzgeber Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Diese Änderungen werden ab dem 18. November fortlaufend umgesetzt.
Die Änderungen an der Blauen Karte EU umfassen Folgendes:
- Die Mindestlaufzeit eines Arbeitsvertrages beträgt sechs Monate
- Die Gehaltsgrenzen für Standard- und Mangelberufe wurden auf folgende Niveaus gesenkt:
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- Mangelhafte Arbeitsplätze, junge Arbeitnehmer und ungelernte IT-Fachkräfte: 45,3 % des jährlichen Höchstbetrags der Sozialbeiträge zur Rentenversicherung (39.683 Euro statt bisher 45.552 Euro).
- Alle anderen Berufe: Mindestlohn auf 50 % der jährlichen Sozialversicherungsgrenze gesenkt (43.800 EUR statt bisher 58.400 EUR)
- Es gibt ein breiteres Spektrum an Berufen, die abgedeckt werden:
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- IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können eine Europäische Blaue Karte beantragen, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können.
- Unter den neuen Berufen im Mangel:
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- Fachkräfte in der Güterproduktion, im Bergbau, im Baugewerbe und in der Logistik
- Führungskräfte im Dienstleistungssektor der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Akademische und vergleichbare Fachkräfte im Pflege- und Hebammenwesen
- Andere akademische und verwandte Gesundheitsberufe (z. B. Zahnärzte, Apotheker)
- Lehr- und Bildungspersonal in Schulen und außerschulischen Aktivitäten
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Inhaber einer Blauen Karte aus allen EU-Ländern können nach Deutschland einreisen und geschäftlichen Tätigkeiten nachgehen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung stehen, ohne ein deutsches Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer für eine langfristige Wiederansiedlung nach Deutschland für Blue-Card-Inhaber, die ohne Visum aus dem EU-Ausland einreisen, wurde von 18 auf 12 Monate verkürzt.
Darüber hinaus müssen Inhaber einer Blauen Karte EU einen Arbeitgeberwechsel nur noch innerhalb der ersten 12 Monate ihrer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde melden.
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Weitere Gesetzesänderungen werden im März 2024 umgesetzt. Wir werden Einzelheiten bekannt geben, sobald sie veröffentlicht werden.
Dieses Einwanderungsupdate dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine rechtliche oder szenariospezifische Beratung. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass Einwanderungsankündigungen plötzlichen und unerwarteten Änderungen unterliegen können. Den Lesern wird empfohlen, sich für fall- oder unternehmensspezifische Bewertungen an Newland Chase zu wenden.
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