Länder mit ähnlichen Regierungsstrukturen unterscheiden sich politisch, sozial, wirtschaftlich und historisch erheblich. Diese Unterschiede bestehen in den Systemen der Exekutive, Legislative und Judikative, den Wahlprozessen, der parlamentarischen Vertretung und den Arbeitsstilen. Eine deutsche Universität hat kürzlich einen ausführlichen Überblick über das deutsche föderale System gegeben, das im Mittelpunkt dieses Artikels steht.
Deutschland ist etwa 2,5-mal größer und etwa dreimal so stark bevölkert wie Nepal. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt bei etwa 53.000 US-Dollar, etwa 40-mal so hoch wie das von Nepal. Die deutsche Verfassung, das „Grundgesetz“, wurde im Mai 1949 verkündet. Auf dieser Grundlage umfasst die Geschichte des deutschen Föderalismus rund 75 Jahre.
Im Gegensatz zum Top-down-Ansatz Nepals operiert Deutschland nach einem Modell des Bottom-up-Föderalismus. Es umfasst 16 Landeseinheiten mit der Bezeichnung „Länder“, deren Singular „Land“ heißt. Die Machtverteilung erfolgt zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen. Die 11.000 Kommunalverwaltungen unterliegen der Gerichtsbarkeit der Landesverfassungen.
Obwohl sie unter der Kontrolle der Länder stehen, verfügen die deutschen Kommunalverwaltungen über mehr Autorität in Politik, Wirtschaft, Planung, Verwaltung und Ressourcenverteilung als die Kommunalverwaltungen in Nepal. Die lokale Ebene ist für die meisten lokalen Dienstleistungs- und Infrastrukturentwicklungsfunktionen in Deutschland verantwortlich.
Bundesrat und Bundestag
Die Länder üben erheblichen Einfluss auf den deutschen Föderalismus aus. In Artikel 50 des Grundgesetzes heißt es: „Die Länder sind durch den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt.“ Der Bundesrat fungiert als zweite parlamentarische Kammer oder Oberhaus, ähnlich der Nationalversammlung Nepals. Das Unterhaus bzw. Repräsentantenhaus ist der Bundestag.
Die Professorinnen Sabine Kropp, Kirsten Jörgensen und Johanna Schnabel von der Freien Universität Berlin erklärten mir, dass ein bemerkenswerter Aspekt des deutschen föderalen Modells im Gegensatz zu anderen föderalen Systemen die direkte Beteiligung der Regierungen der einzelnen Länder an den Entscheidungen der einzelnen Länder ist Föderation durch den Bundesrat.
Darüber hinaus erklärten mir die Professoren Isabella Proelle und Harald Fuhr von der Universität Potsdam, dass der Bundesrat zwei entscheidende Funktionen erfüllt: die Wahrung der Interessen der Länder gegenüber dem Bund und damit indirekt auch gegenüber der Europäischen Union (EU). Darüber hinaus integriert es die politische und verwaltungstechnische Expertise der Länder in Gesetzgebung, Bundesverwaltung und Europaangelegenheiten.
Die Besonderheit des deutschen Föderalismus liegt in der Zusammensetzung des Bundesrates, dessen Mitglieder von den Regierungen der Länder ernannt werden und je nach Bevölkerungszahl mit drei bis sechs Mitgliedern vertreten sind, also insgesamt 69 Mitglieder.
Dr. Gabriel Krieger, Leiter der Ausschüsse der Generaldirektion des Bundesrates, teilte mir mit, dass alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat vorgelegt werden müssen. Der Bundesrat führt die Vor- und Schlusslesungen der Gesetzentwürfe durch und verfügt im Gesetzgebungsverfahren über ein Vetorecht. In Fällen, in denen der Bundesrat mit den Revisionen des Gesetzentwurfs im Bundestag nicht einverstanden ist, wird die Angelegenheit an die Vermittlungskommission verwiesen. Obwohl der Bundestag etwa neunmal so groß ist wie der Bundesrat, schreibt der Vermittlungsausschuss interessanterweise eine paritätische Vertretung beider Kammern vor.
Der deutsche Föderalismus zeichnet sich durch die Förderung der Autonomie und die Achtung der Grundsätze der parlamentarischen Demokratie aus. Die Bundestagswahl wird voraussichtlich zwei Monate vor Ende der Legislaturperiode stattfinden. Die Zwischenwahlen werden voraussichtlich innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Darüber hinaus muss die Bundestagssitzung innerhalb von 13 Tagen nach der Wahl einberufen werden. In Nepal beruft der Präsident Parlamentssitzungen ein und beendet sie auf der Grundlage von Regierungsempfehlungen, manchmal sogar ohne Wissen des Präsidenten. Die nepalesische Regierung versucht häufig, sich parlamentarischen Verfahren zu entziehen, während in Deutschland der Parlamentsvorsitzende die Befugnis hat, parlamentarische Sitzungen einzuleiten und zu vertagen. Die Rollen und Verfahren zur Einberufung von Sitzungen des Bundestages und des Bundesrates sind unterschiedlich. Wenn in Deutschland der Präsident, der Kanzler oder ein Drittel der Bundestagsabgeordneten eine Sitzung verlangen, muss der Bundestagspräsident diese innerhalb von 13 Tagen einberufen.
Ein wichtiger Aspekt des deutschen Föderalismus besteht darin, dass Mitglieder des Bundesrates an Sitzungen des Bundestages teilnehmen können, während Mitglieder des Unterhauses nicht an Sitzungen des Bundesrates teilnehmen dürfen. Die parlamentarischen Systeme vieler Länder erlauben keine Beteiligung zwischen Kammern, außer in gemeinsamen Kammerszenarien, was das Bekenntnis des Bundestages zum Föderalismus und den Ländern unterstreicht.
In Deutschland ist das Staatsoberhaupt der Präsident und der Regierungschef der Kanzler. Die Rolle des Präsidenten ist zeremoniell und in seiner Abwesenheit übernimmt der Vorsitzende des Oberhauses die Aufgaben, eine Struktur, die sich von anderen Ländern unterscheidet.
Der Präsident schlägt Kanzlerkandidaten für den Bundestag vor, der Kanzler muss nicht Mitglied des Bundestages sein. Kanzlerkandidat wird in der Regel der Vorsitzende der Partei mit der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Gelingt es dem Präsidentschaftskandidaten nicht, die Stimme zu erhalten, muss der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen Kanzler wählen. Wird in diesem Zeitraum keine Mehrheit bestätigt, werden Zwischenwahlen anberaumt.
Bottom-up-Ansatz
Im Verwaltungsföderalismus ist die Zustimmung der Länder erforderlich, wenn der Bund beabsichtigt, eine Verwaltungsstruktur zu ändern oder zusätzliche gesetzliche Regelungen zu treffen. Eine zentrale Rolle kommt dem Bundesrat zu, der nicht nur als Vertreter der Landesregierungen, sondern auch in bestimmten Verwaltungsangelegenheiten tätig ist. Für behördliche Anordnungen und Normen ist seine Zustimmung erforderlich.
Nach Angaben der Professoren Sabine Kuhlmann und Jochen Franzke von der Universität Potsdam sind 10 Prozent der Beamten im öffentlichen Dienst beim Bund, 55 Prozent bei den Ländern und die restlichen 35 Prozent auf kommunaler Ebene beschäftigt. Diese Verteilung unterstreicht nicht nur die Robustheit des Verwaltungsföderalismus, sondern unterstreicht auch die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips.
Obwohl die Bevölkerung Deutschlands dreimal so groß ist wie die Nepals, gibt es im Land nur 15 Ministerien im Vergleich zu Dutzenden in Nepal. Deutsche Bundesländer haben in der Regel zwischen acht und zehn Ministerien, doch viele Deutsche bezweifeln immer noch die Notwendigkeit dieser zahlreichen Ministerien auf Bundes- und Landesebene. Nepal könnte aus diesem Aspekt wichtige Lehren ziehen.
Im deutschen Föderalismus werden Sicherheitsaufgaben an die Länder delegiert, die ihnen die Kontrolle über die Personalverwaltung, ein Vetorecht bei der Ausarbeitung von Gesetzen und die Befugnis zur Ernennung von Richtern einräumen. Mit weniger als einem Jahrzehnt Erfahrung im Föderalismus kann Nepal aus der Untersuchung der verschiedenen Dimensionen des deutschen Föderalismus viel lernen.
Wie die Bundestagsabgeordneten Ihre Exzellenz Renate Künast und Seine Exzellenz Paul Lehrieder im Deutschen Bundestag angeregt haben, besteht ein entscheidender Schritt zur Stärkung des Föderalismus darin, die spezifischen Rollen der einzelnen Regierungsebenen zu klären. Die Öffentlichkeit sehnt sich nach Frieden, effektiver Dienstleistungserbringung, guter Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung. Diese geschätzten Mitglieder wiesen darauf hin, dass Nepal wertvolle Lehren aus den verschiedenen deutschen Föderalismusmodellen ziehen kann. Die Übernahme bestimmter Aspekte des deutschen Föderalismus könnte Nepal zu einer effektiven und integrativen Regierungsführung verhelfen, was letztendlich seinen vielfältigen Regionen und Bevölkerungen zugute kommen würde.
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