Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Bürgergeld zur Sicherung des Arbeitslosengeldes gebilligt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein Eckpfeiler der Politik der deutschen Mitte-Links-Regierung aus Sozialdemokraten (SPD), Grünen und Liberaldemokraten (FDP).
Die konservative CDU/CSU-Opposition im Bundestag kritisierte das neue System, ein hochrangiger Beamter sagte, es würde „ein Muster der Leistungserhebung etablieren und zu Demotivation statt Neubeschäftigung führen“.
Was ist „Hartz IV“?
Wer keine Arbeit findet oder arbeitsunfähig ist, profitiert derzeit von der Grundsicherung in Deutschland. Dieses System wird umgangssprachlich als „Hartz IV“ bezeichnet. Das Geld soll die Grundausgaben wie Miete, Heizung und Wasser, Lebensmittel und Krankenversicherung decken.
Experten argumentieren seit langem, dass der zugewiesene Betrag nicht ausreicht, um diese Ausgaben zu decken.
Da Deutschland mit steigenden Lebenshaltungskosten und einer schnell steigenden Inflation konfrontiert ist, hat die Dringlichkeit, über Anpassungen des Sozialprogramms zu entscheiden, zugenommen.
Das neue System soll voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten.
Was ändert sich mit dem Bürgergeld?
Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die Pauschale ab 2023 von 449 Euro auf 503 Euro pro Monat zu erhöhen.
Haushalte erhalten auch mehr Geld für ihre minderjährigen Angehörigen – 420 € für 14- bis 17-Jährige, 348 € für 6- bis 13-Jährige und 318 € für unter 5-Jährige.
Leistungsempfänger sollen den Plänen zufolge auch verstärkt beim Erlernen neuer beruflicher Fähigkeiten unterstützt werden, um sich durch verstärkte Weiterbildung auf eine Festanstellung vorzubereiten.
Während der Berufsqualifizierung erhalten die Begünstigten monatlich zusätzlich 150 Euro, bei Aufnahme weiterer Qualifizierungsmaßnahmen zusätzlich 75 Euro.
Diese Maßnahme soll auch den derzeitigen Fachkräftemangel in Deutschland lindern.
los/wmr (dpa, AFP)
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