Das Gericht gab seinen russischen Kontakten Informationen zu deutschen Militärreserven sowie Veröffentlichungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Vereinigten Staaten und ihrer westlichen Verbündeten, Dokumente zur Wirkung von 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen auf Deutschland und einen Link zu ein Diskussionspapier über das jetzt ausgesetzte Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2.
Neben seiner Tätigkeit als Oberstleutnant in der deutschen Wehrmacht war der Beschuldigte dank seiner zivilen Tätigkeit als kaufmännischer Leiter eines Unternehmens in Erkrath bei Düsseldorf Mitglied deutscher Betriebsräte, wie das Gericht hörte.
Die Richter stellten fest, dass er von seiner pro-russischen Haltung sowie dem Wunsch motiviert war, seine russischen Militärkontakte zu interessieren und seinen Ruf als „Sicherheitsexperte“ zu stärken. Er erhielt Einladungen zu Veranstaltungen der russischen Botschaft in Berlin und zu einer jährlichen Sicherheitskonferenz in Moskau.
Das Gericht sagte, es habe andere Faktoren in seinem Urteil berücksichtigt, darunter die Tatsache, dass fast alle von ihm weitergegebenen Informationen öffentlich zugänglich waren, aber auch die Tatsache, dass sich seine Handlungen über mehr als vier Jahre erstreckten.
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