Der Bundesrechnungshof glaubt nicht an die Kalkulationen von Finanzminister Christian Lindner für die Beibehaltung der sogenannten Schuldenbremse.
In einem Bericht vom vergangenen Freitag, der diese Woche veröffentlicht wurde, kritisierte das Gericht den Einsatz von „Sondermitteln“ durch die Regierung, die sich inzwischen auf kolossale 869 Milliarden Euro summieren. Wirtschaftsprüfer nannten dieses Phantombudget eine „versteckte Schuld“.
„Durch die Übertragung von Einnahmen und Ausgaben an Sondervermögen in finanziell bedeutsamem Umfang ist der Bundeshaushalt über die Jahre ausgelaugt worden“, so der Rechnungshof. gewarnt.
Lindner hat sich wiederholt zur Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben verpflichtet. Schuldenbremse, oder Schuldenbremse, die es Berlin ermöglicht, jedes Jahr nur einen sehr geringen Betrag an neuen Schulden aufzunehmen. Die Fiskalregel zielt darauf ab, die Schuldenquote Deutschlands im Einklang mit den EU-Schuldenregeln unter 60 % zu halten.
Doch die Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz greift zunehmend auf Finanzierungen außerhalb des Bundeshaushalts zurück, darunter einen 100-Milliarden-Euro-Verteidigungsfonds zur Modernisierung der lange vernachlässigten deutschen Streitkräfte im Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine und zur Erreichung des NATO-Ziels bis zum nächsten Jahr mindestens 2 % seiner Wirtschaftsleistung für die Verteidigung aufzuwenden.
Zu den weiteren Sonderfonds gehören eine 200-Milliarden-Euro-Rücklage zur Begleichung von Energierechnungen sowie ein 60-Milliarden-Euro-Klimafonds zur Erreichung von Umweltzielen.
Auch Deutschland hat diese Sondermittel zur Ankurbelung seiner Wirtschaft genutzt. Nach Angaben zweier deutscher Beamter schloss Scholz im Juni einen Investitionsvertrag über 30 Milliarden Euro mit Intel in Niedersachsen ab, nachdem er 10 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem Klimafonds zugesagt hatte.
Das Gericht warnte, dass diese Mittel die parlamentarische Kontrolle und die Wirksamkeit der Schuldenregel untergraben würden. „Das Parlament (aber auch die Öffentlichkeit) läuft Gefahr, den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren“, so das Gericht.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Rechnungshof die Umgehung der Schuldenregel durch die Regierung angreift. Im vergangenen Jahr hatte Gerichtspräsident Kay Scheller die Haushaltsumgehung scharf kritisiert: „Letztendlich handelt es sich bei den Sondervermögen, auch wenn sie nicht so heißen, um eine Bundesschuld.“ »
Obwohl die 869 Milliarden Euro Schulden, die sich aus der Inanspruchnahme von Sondermitteln ergeben, nicht im offiziellen Bundeshaushalt berücksichtigt sind, muss das Land die Liquiditätsreserven dennoch vor allem über Kredite finanzieren.
Als Reaktion auf den Gerichtsbericht gab das Finanzministerium bekannt sagt, dass dass im Ernstfall besondere Mittel benötigt würden und dass „insbesondere Krisenmaßnahmen meist großvolumig, aber zeitlich begrenzt sind, wie etwa die Senkung der Gas- und Strompreise“.
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