Der Verdächtige wurde im Fall McCann, in dem gegen ihn wegen Mordverdachts ermittelt wird, nicht angeklagt. Er verbrachte viele Jahre in Portugal, unter anderem im Ferienort Praia da Luz zum Zeitpunkt von Madeleines Verschwinden dort im Jahr 2007. Er hat jede Beteiligung an ihrem Verschwinden bestritten.
Der von den Medien als Christian Brückner identifizierte Verdächtige verbüßt derzeit in Deutschland eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung, die er 2005 in Portugal begangen hatte.
In der deutschen Rechtsordnung muss ein Gericht nach Erhalt einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Verfahren vor Gericht gebracht wird.
Das Landgericht Braunschweig sagte, seine angebliche Verantwortung für den Fall, der sich in der Region befinde, beruhe auf seinem letzten Wohnsitz, bevor er ins Ausland und dann ins Gefängnis ging. Das gelte aber nicht, weil der Verdächtige einen Folgewohnsitz im Nachbarland Sachsen-Anhalt nachweise, wo er als Eigentümer einer nach seiner Ausreise ins Ausland zurückbehaltenen Immobilie gemeldet sei.
Das Gericht sagte, dass es nach seiner Entscheidung aufgehoben wurde ein neuer Haftbefehl er ausgestellt für den Verdächtigen im November. Er sagte in einer Erklärung, dass dies keinen Einfluss darauf habe, dass der Verdächtige seine derzeitige Haftstrafe verbüßt.
Er sagte, seine Entscheidung könne vor einem höheren Gericht in Braunschweig angefochten werden.
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