Das Bundesinnenministerium verkündete am Mittwoch das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und seiner angeschlossenen Organisationen mit der Begründung, das IZH verfolge radikalislamistische Ziele.
Einem Reuters-Bericht zufolge führten die Behörden nach einem Gerichtsurteil am frühen Mittwoch Durchsuchungen in 53 mit dem IZH verbundenen Räumlichkeiten in acht Bundesländern durch. Das Verbot erstreckt sich auch auf IZH-Untergruppen in Frankfurt, München und Berlin.
Als Folge dieses Verbots werden vier schiitische Moscheen geschlossen und IZH-Eigentum beschlagnahmt. Das IZH, zu dem eine der ältesten Moscheen Deutschlands gehört, die für ihre türkisfarbene Fassade bekannt ist, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar und ihre Website war am Mittwochmorgen nicht zugänglich.
Der Schritt folgt auf Beweise, die bei einer früheren Razzia in 55 Immobilien im November gesammelt wurden und zum Verbot beigetragen haben. Innenministerin Nancy Faeser sagte, das IZH vertrete eine islamistisch-extremistische Ideologie, die gegen die Menschenwürde, Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und demokratische Regierungsführung verstoße.
Das Ministerium behauptete außerdem, dass das IZH als direkter Vertreter des Obersten Führers der Islamischen Revolution im Iran die Ideologie der Islamischen Revolution aggressiv fördere und darauf abziele, eine solche Revolution in Deutschland anzuzetteln.
Die Gruppe, die in Hamburg eine Moschee betreibt, wird seit einiger Zeit vom deutschen Geheimdienst überwacht. Im vergangenen Herbst erklärte das IZH, es verurteile „jede Form von Gewalt und Extremismus“ und setze sich konsequent für Frieden, Toleranz und interreligiösen Dialog ein.
Faeser stellte klar, dass das Verbot nicht gegen die friedliche Ausübung der schiitischen Religion gerichtet sei. Das Ministerium warf dem IZH vor, als Vertreter des Obersten Führers des Iran aufzutreten und zu versuchen, eine islamische Revolution in Deutschland zu provozieren. Darüber hinaus wird IZH vorgeworfen, Antisemitismus und die vom Iran unterstützte militante Gruppe Hisbollah zu unterstützen, die ebenfalls verboten ist.
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