Seit dem 18. November haben in Deutschland neu formulierte Gesetze es Menschen von außerhalb der EU erleichtert, im Land zu leben und zu arbeiten, heißt es in einer Pressemitteilung der German Trade & Invest Agency (GTAI), der Agentur für Handel und Investitionen. International Geschäftsförderung.
Nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der neuen Blauen Karte EU müssen Personen mit einem Hochschulabschluss und einem Jobangebot nur etwa 43.800 Euro pro Jahr verdienen, um eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten. Der Mindestlohn für bestimmte Berufe, in denen der Bedarf an Fachkräften am größten ist (z. B. MINT-Fächer), sollte nur etwa 39.683 Euro betragen.
Fachkräfte im Bereich Informationstechnologie benötigen keinen Hochschulabschluss, wenn sie eine dreijährige Berufserfahrung nachweisen können. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 21 Monaten erteilt werden, sofern die Bewerber Deutsch lernen.
In der Pressemitteilung wird Robert Hermann, CEO von GTAI, zitiert: „Diese Gesetzesänderungen werden es für in Deutschland tätige internationale Unternehmen einfacher machen, die benötigten hochqualifizierten Mitarbeiter zu rekrutieren.“ Es ist ein Beispiel dafür, wie die Regierung die deutsche Wettbewerbsfähigkeit angesichts globaler Fachkräfteengpässe in Schlüsselbranchen sichert. »
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