Deutschlands oberster Staatsanwalt reicht Antrag auf Einziehung von 789 Millionen US-Dollar an eingefrorenem russischem Geld ein

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat einen Antrag auf Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von mehr als 720 Millionen Euro (789 Millionen US-Dollar) eingefrorener russischer Gelder gestellt.

Ziel der am 7. Juli eingereichten Petition sei die Beschlagnahmung von Geldern gewesen, die von einem russischen Finanzinstitut auf einem Bankkonto in Frankfurt eingezahlt worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Grund sei ein angeblicher Versuch, gegen Embargoregeln zu verstoßen, was gesetzlich strafbar sei. Deutsches Außenwirtschaftsgesetz.

Seit der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Europäische Union verschiedene Sanktionen und Beschränkungen gegen Russland verhängt. Die Maßnahmen richteten sich gegen den Energiesektor, Banken, Unternehmen und Märkte und führten zum Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverboten für mehr als 1.000 russische Beamte.

Laut einem Artikel der Nachrichtenseite Spiegel Online will die Bundesanwaltschaft, dass die eingefrorenen Gelder in die Staatskasse eingezahlt werden.

Im Juni 2022 bezog der Rat der Europäischen Union das russische Finanzinstitut, das in der Stellungnahme des Staatsanwalts nicht explizit genannt wurde, in die sogenannte Russland-Embargo-Verordnung ein. Infolgedessen konnten die bei europäischen Finanzinstituten hinterlegten Vermögenswerte des Unternehmens nicht mehr gehandelt werden, sondern wurden „eingefroren“.

Kurz nach der Anmeldung versuchten Unbekannte im Auftrag des russischen Geldinstituts, mehr als 720 Millionen Euro von dessen Konto bei einer Frankfurter Bank abzubuchen, doch die Bank habe den elektronischen Überweisungsauftrag nicht ausgeführt, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. .

Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde bei der Staatssicherheitskammer des Oberlandesgerichts Frankfurt eingereicht.

Mit den Ermittlungen wurde das Zollkriminalamt beauftragt.

„Es wird eine eigenständige Einziehung beantragt, da es derzeit nicht möglich ist, bestimmte Personen wegen der betreffenden Straftat strafrechtlich zu verfolgen“, schrieb die Staatsanwaltschaft.

Rüdiger Ebner

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