Die Bundestagswahl 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.
Das Gericht stellte fest, dass es in mehreren Berliner Wahlkreisen zu mehreren Fehlern bei der Stimmenauszählung gekommen sei.
Die Wahl müsse in 455 Wahlbezirken und entsprechenden Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Köng.
Chaotische Abstimmung
Wahlen in Berlin waren von langen Warteschlangen und fehlenden Stimmzetteln geprägt.
Bei der Abstimmung, die am 26. September 2021 stattfand, ging es um die Bundestagswahl, die 12 Kreistage der Stadt, die Bundestagswahl und einen kommunalen Volksentscheid.
Eine Lücke ermöglichte es nicht wahlberechtigten Minderjährigen, bei Landes- und Bundestagswahlen mit einem Briefwahlzettel zu wählen, der von einer Person ab 18 Jahren angeordnet wurde, und Briefwahlzettel für verschiedene Wahlen mussten in einen einzigen Umschlag gesteckt werden.
Die Berliner Behörden beeilten sich, ihre Fehler Tage vor dem Wahltag zu korrigieren, indem sie die örtlichen Wahllokale ermahnten, ihre Verfahren zu ändern, um Betrug bei der Auszählung zu vermeiden. Doch eine weitere Lücke, die es Deutschen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ermöglicht, mit demselben Trick bei Kommunalwahlen zu wählen, wurde nicht rechtzeitig geschlossen.
Am selben Tag fand auch der Berlin-Marathon statt, was die Zustellung von Ersatzstimmzetteln in einige Wahlkreise erschwerte.
Auch nationale Wahlen wiederholten sich
Das Landesverfassungsgericht hat die Bundes- und Kommunalwahlen annulliert.
Anfang 2023 fand eine neue Kommunalwahl 2021 statt. Die konservative CDU gewann den größten Stimmenanteil und schaffte es, den ehemaligen Bürgermeister, der den Mitte-Links-Sozialdemokraten (SPD) angehörte, zu verdrängen.
sdi/fb (Reuters, AFP, afp)
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