BERLIN
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Montag sein Wahlversprechen bekräftigt, das Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsrecht zu reformieren.
Bei einer Kundgebung in Berlin sagte Scholz, die von den Sozialdemokraten geführte Koalitionsregierung plane, Gesetze zu modernisieren, um eine inklusivere und demokratischere Gesellschaft aufzubauen.
„Heute haben 9 Millionen Menschen keine deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl sie seit vielen Jahren in unserem Land leben und arbeiten“, sagte Scholz und fügte hinzu, dass diese Zuwanderer einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaft und die deutsche Gesellschaft geleistet hätten.
„Im Gesundheitsbereich beispielsweise sind rund ein Viertel der Ärzte in Deutschland nicht hier geboren, sie haben einen Migrationshintergrund. Ebenso hat ein Drittel der Pflegekräfte einen Migrationshintergrund“, erklärte er.
Die Bundeskanzlerin sagte, die geplanten Reformen würden Zuwanderern die Einbürgerung erleichtern und die Integration und politische Teilhabe erhöhen.
„Wer hier dauerhaft lebt und arbeitet, soll auch wahl- und wahlberechtigt sein, soll Teil unseres Landes sein, mit allen Rechten und Pflichten, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Weltanschauung“, sagte er.
Scholz wies auch darauf hin, dass die geplanten Reformen es Einwanderern ermöglichen würden, eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit zu besitzen, was derzeit für Einwanderer aus einigen Ländern nicht möglich ist.
Die Reform des deutschen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsrechts war ein Kernstück der Koalitionsvereinbarung zwischen Scholz’s Sozialdemokraten, Grünen und wirtschaftsfreundlichen Freien Demokraten, als sie im vergangenen Jahr die Regierung bildeten.
Im Rahmen der deutschen Zuwanderungsreform sollen Menschen, die bereits seit mehreren Jahren im Land leben, leichter die Staatsbürgerschaft erlangen können. Statt wie bisher nach acht Jahren soll die Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein.
Bei „besonderen Integrationsergebnissen“ soll dies sogar nach drei Jahren möglich sein – etwa wenn die Zugewanderten besondere schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement vorweisen oder über besonders gute Sprachkenntnisse verfügen.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssen automatisch deutsch werden, wenn einer der Elternteile seit fünf Jahren seinen „gesetzlichen gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat. Bisher war dies erst nach acht Jahren der Fall.