Die Bundesregierung wird Gespräche mit den Sozialpartnern über mögliche Bedingungen aufnehmen, um Menschen zu einer längeren Erwerbsarbeit zu bewegen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) habe sich bereit erklärt, in Abstimmung mit dem für die Initiative zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Dialog mit den Sozialpartnern aufzunehmen, sagte ein BMWK-Sprecher dem IPE.
Die Mobilisierung von Arbeitskräften im Allgemeinen und Fachkräften im Besonderen sei eine der Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts, da die Nachfrage nach Arbeitskräften hoch sei, fügte der Sprecher hinzu.
Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands in den kommenden Jahren hänge maßgeblich von der Fähigkeit ab, über eine ausreichende Zahl an Arbeitskräften und Fachkräften zu verfügen, betonte er.
Daher möchte die Regierung Anreize schaffen und Hürden für ältere Menschen abbauen, die sich für eine längere Erwerbsarbeit entscheiden. Gerade erfahrene Mitarbeiter könnten eine wichtige Stütze für Unternehmen sein, sagte der Sprecher.
Der zweite Teil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt am 1. März in Kraft und erleichtert erfahrenen und qualifizierten ausländischen Arbeitskräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Mit dem Dialog zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit betone die Regierung nun das „nationale Potenzial“ bei Fachkräften, sagte der Sprecher.
Die Regierung hat außerdem die Einkommensobergrenzen für Arbeitnehmer abgeschafft, die sich für einen vorzeitigen Austritt aus der gesetzlichen Rente entscheiden, um ältere Arbeitnehmer weiter im Erwerbsleben zu halten.
Andererseits plant die Regierung, die Regelung der „Rente mit 63“ – die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab dem 63. Lebensjahr für Langzeitversicherte – beizubehalten, entgegen der Meinung von Experten, die eine Abschaffung und Erhöhung der Rente vorschlagen Rentenalter entsprechend der Lebenserwartung.
Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil sagte in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird es nicht geben.“
Ihm zufolge würde „eine Rente mit 69 oder 70 Jahren“ für viele Arbeitnehmer eine „Rentenkürzung“ bedeuten.
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