BERLIN (AP) – Ein deutsches Gericht hat am Freitag einen Militäroffizier, der sich als syrischer Asylbewerber ausgab, wegen eines Plans zum Angriff auf prominente Politiker zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt hat den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Betrugs für schuldig befunden, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Er stellte auch fest, dass er rechtsextreme Ansichten vertrat. Er wurde gemäß den deutschen Geheimhaltungsvorschriften nur als 1st Lt. Franco A. identifiziert.
Der 33-jährige Deutsche war den Behörden aufgefallen, nachdem er im Februar 2017 festgenommen worden war, als er eine Pistole holen wollte, die er in einer Toilette am Flughafen Wien versteckt hatte. Er wurde freigelassen, aber die österreichischen Behörden informierten Deutschland. Als der Fingerabdruck des Soldaten mit dem übereinstimmte, den er bei der Registrierung als Asylbewerber abgegeben hatte, löste dies die Ermittlungen aus.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, geplant zu haben, prominente Politiker zu töten, und die Schuld für den Angriff auf die Flüchtlinge gelegt zu haben. Die Staatsanwälte behaupteten, zu den Zielen des Angeklagten gehörten der damalige Justizminister Heiko Maas und der jüdische Führer einer Anti-Rassismus-Organisation.
Er habe vier Schusswaffen, darunter ein Sturmgewehr, mehr als 1.000 Patronen und mehr als 50 Sprengkörper gelagert, darunter einige aus Militärvorräten gestohlen, hieß es.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte sich zu den Anschlägen entschlossen hatte, aber nicht feststellen konnte, ob er dies beabsichtigte, während er sich als syrischer Flüchtling ausgab, berichtete dpa. Er konnte auch nicht angeben, woher er Waffen hatte und wo sie sich derzeit befinden.
Der Soldat bestritt, während seines Prozesses, der im Mai letzten Jahres eröffnet wurde, Angriffe geplant zu haben, sagte jedoch, er habe Waffen und Munition gehortet, weil Rechtsprechung und Ordnung in Deutschland zusammengebrochen seien. Er behauptete, er wolle mit seiner Vortäuschung als Asylbewerber Mängel im Asylverfahren aufdecken.
Staatsanwälte, die ihn als „rechtsradikalen Terroristen“ bezeichneten, hatten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert.
Die Verteidigung hatte seinen Freispruch in der Hauptsache wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Geld- oder Bewährungsstrafen in anderen Anklagepunkten beantragt. Die Verteidiger wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.
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