Koalitionskompromiss zu Gas- und Ölheizungen enthält wichtige Ausnahmen – POLITICO

Die Regierungskoalition hat am Freitagabend einen Kompromiss zu einem umstrittenen Energiegesetz erzielt, das den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab Anfang nächsten Jahres verbieten soll, aber wichtige Ausnahmen und Übergangsfristen enthält.

Laut Vereinbarung muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizungsanlage zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Der Kompromiss enthält eine Reihe von Ausnahmeregelungen, führt Übergangsfristen ein und beinhaltet eine gezielte finanzielle Unterstützung, Süddeutsche Zeitung gemeldet.

Das Gesetz „führt zu einer verpflichtenden Umstellung auf erneuerbare Wärme“, so das Bundeswirtschafts- und das Bauministerium.

Der Koalitionsvertrag zu den Details des Gesetzentwurfs, der noch in den Bundesländern beraten und vom Kabinett verabschiedet werden muss, kommt zustande, nachdem sich die Bundesregierung am Dienstagabend nach 30-stündigen Verhandlungen auf ihre künftige Klimapolitik geeinigt hat. Deutschland Ziele bis 2045 klimaneutral sein.

Die Vereinbarung hebt einen ursprünglichen Plan auf, alte Öl- und Gasheizungen, die nach 2024 ausfallen, durch moderne Heizsysteme zu ersetzen. Stattdessen wird kurzfristig die Nachrüstung eines Öl- oder Gaskessels erlaubt, sofern die Heizungsanlage mit neuer Technik ergänzt wird, um das 65-Prozent-Ziel innerhalb von drei Jahren zu erreichen.

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Anforderung gilt nicht für Besitzer über 80 Jahre. Sie tritt in diesen Fällen erst bei Vererbung oder Verkauf des Eigenheims mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft.

„Das Gesetz bringt einen weiteren Sektor auf den Weg zur Klimaneutralität und wir ermöglichen einen pragmatischen Übergang“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck.

„Es wird ambitionierten Klimaschutz geben“, sagte Finanzminister Christian Lindner, der „durch verschiedene Technologien erreicht werden kann“. Er fügte hinzu: „Die Wärmepumpen werden nicht repariert; Moderne Gasheizungen sind beispielsweise weiterhin erlaubt.

Der Gesetzentwurf räumt einer Alternative zu alten Gas- und Ölheizungen wie Wärmepumpen keinen Vorrang vor anderen ein.

Körbl Schreiber

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