Am 28. März 2023 traf sich ein Experten-Roundtable mit Freshfields und globalen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren in Brüssel mit den Verantwortlichen für einen der bisher transformativsten ESG-Gesetzesvorschläge der EU – die Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD oder die Richtlinie). Mit Vertretern des Kabinetts von EU-Justizkommissar Didier Reynders und des für dieses Dossier zuständigen EU-Rates wurde diskutiert, wie die CSDDD-Verhandlungen in Brüssel vorangebracht werden und was in den nächsten zwei Monaten zu erwarten ist. bei seiner Verabschiedung.
Der Roundtable in Brüssel wurde von Freshfields organisiert und von Christoph H. Seibt (Partner bei Freshfields, Experte für ESG und Corporate Governance) und Léa Bareil (Principal Consultant, EU Regulatory & Public Affairs bei Freshfields) ausgerichtet und moderiert.
Im Allgemeinen schafft die CSDDD zum ersten Mal einen verbindlichen Rahmen für Unternehmen, die in der EU registriert oder tätig sind (d. h. einschließlich Nicht-EU-Unternehmen), um Due Diligence in ihren gesamten Lieferketten durchzuführen und Nebenwirkungen zu erkennen, zu verhindern oder zu stoppen . Menschenrechte und Umweltauswirkungen, einschließlich des Klimawandels (siehe neuesten Freshfields-Blogbeitrag Hier).
Die Europäische Kommission hat im Februar 2022 ihren CSDDD-Entwurf veröffentlicht und am 1. Dezember 2022 hat der Rat der EU seine eigene Position angenommen (Allgemeine Vorgehensweise). Derzeit bereitet das Europäische Parlament seine Änderungsanträge zum Vorschlagsentwurf vor und dürfte Ende April zu dem Text Stellung nehmen. Nach der Einigung können die drei Institutionen interinstitutionelle Verhandlungen (Triloge) aufnehmen und sich auf eine endgültige und endgültige Fassung der Richtlinie einigen. Wir rechnen mit einer Verabschiedung der Richtlinie bis Ende 2023 mit Übergangsfristen von etwa zwei bis vier Jahren. Mitgliedstaaten, die bereits über Lieferkettengesetze verfügen, wie Frankreich, könnten jedoch dazu neigen, ihre nationalen Gesetze viel früher anzupassen. Dies gilt insbesondere für Deutschland, wo die Regierung bereits bei der Verabschiedung des deutschen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette angekündigt hat, das Gesetz sechs Monate nach Verabschiedung der CSDDD zu überprüfen und anzupassen.
„Dies ist eine Gesetzgebung, die den gesamten Wirtschaftssektor dramatisch verändern wird. Dabei streben wir die richtige Balance zwischen der Verantwortung der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz und dem Erhalt ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit an.
Tomas Nasarre Serrano, Wirtschaftsberater, Ständige Vertretung Spaniens bei der EU
Aus den neuesten verfügbaren Entwürfen und Berichten geht hervor, dass es noch viele Diskussionspunkte zwischen Gesetzgebern gibt, von denen einige mit Freshfields, globalen Unternehmen und EU-Beamten in Brüssel diskutiert wurden. Eine der Eröffnungserklärungen der Vertreter während des Treffens war, dass die CSDDD zweifellos in Kraft treten, nicht aufgrund der sich parallel entwickelnden globalen Krisen ausgesetzt oder verzögert und für Unternehmen transformativ sein wird.
Definieren Sie den Umfang
Als zentraler Aspekt wurde diskutiert, dass die EU versucht, möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen, weshalb auch Nicht-EU-Unternehmen, die erhebliche Umsätze in der EU erzielen, von der CSDDD erfasst werden. Es wurde erwähnt, dass durch das Europäische Parlament und durch die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission und die auf nationaler Ebene geführten Debatten eine enorme Forderung von europäischen Bürgern laut wurde, eine Fragmentierung innerhalb der EU in diesem wichtigen und neuen Bereich der EU zu vermeiden Gesetz. Vor diesem Hintergrund besteht keine realistische Möglichkeit, außereuropäische Unternehmen aus dem Anwendungsbereich auszuschließen, d. h. außereuropäische Unternehmen, die möglicherweise bisher nicht von anderen Gesetzen erfasst wurden, müssen sich Unternehmen in der Lieferkette in Europa mit dem vertraut machen Direktive bald.
Als sich die Diskussion um den Anwendungsbereich der CSDDD drehte, wurde erkannt, dass insbesondere mit Blick auf den Finanzsektor im nächsten Trilog mit hitzigen Debatten zu rechnen ist. Der Kommissionsentwurf hat den Finanzsektor in den Anwendungsbereich der CSDDD gestellt, aber den Begriff „Wertschöpfungskette“ für den Finanzsektor anders definiert und bestimmte Ausnahmen von den allgemeinen Sorgfaltspflichten gewährt. Der Ratsentwurf sah dann wiederum zahlreiche Ausnahmen für die von der Richtlinie erfassten regulierten Finanzakteure vor, darunter auch Opt-out-Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, was von Vertretern der Finanzbranche selbst kritisiert wurde, da es zu einer Fragmentierung innerhalb der EU führen könnte sollte vermieden werden. Der Opt-out-Mechanismus war ein notwendiger Kompromiss, damit sich der Rat auf seinen Standpunkt einigen konnte.
Umfang der Compliance-Verpflichtungen
In Bezug auf den Umfang der Sorgfaltspflichten machten beide Vertreter deutlich, dass sie darauf abzielen, die gesamte vorgelagerte Lieferkette abzudecken, obwohl sie sich bewusst waren, dass das Kontrollniveau nicht für jede Lieferantenebene gleich ist, was sich widerspiegelt im Text. Daher ist mit weiteren Diskussionen über die Einbeziehung der nachgelagerten Seite zu rechnen, während es endgültig scheint, dass alle Lieferantenebenen sorgfältig überwacht werden müssen. Daher werden einige nationale Beschränkungen für Direktlieferanten (Erstlieferanten), die in anderen Rechtsordnungen – wie beispielsweise in Deutschland – gelten, nach der Annahme der Richtlinie höchstwahrscheinlich nicht aufrechterhalten.
Pflichten und Haftung der Geschäftsführer
Es wird auch erwartet, dass die umstrittene Frage der Änderung der Pflichten der Direktoren mit der CSDDD, d. h. die Aufnahme von Nachhaltigkeit als ein Anliegen, das von Direktoren berücksichtigt werden muss, wenn sie im besten Interesse des Unternehmens handeln, zu neuen Debatten führen wird. Bisher hat der Rat diesen Artikel aus seiner Position gestrichen, und es bleibt abzuwarten, ob das Europäische Parlament nachziehen wird.
Die beiden Vertreter betonten auch, dass starke Durchsetzungsmechanismen, d. h. zivilrechtliche Haftungsregelungen zur Erleichterung des Zugangs zu Entschädigungen für Opfer, eine Schlüsselpriorität der CSDDD seien, weshalb die zivilrechtliche Haftungsregelung gemäß Art. 22 des aktuellen Entwurfs wird bei den abschließenden Verhandlungen voraussichtlich nicht gestrichen.
Zusammenfassung
Die Diskussion war erwartungsgemäß sehr lebhaft. Tatsächlich bekundeten EU-Vertreter ihr Interesse daran, mehr über die Anliegen der Unternehmen zu erfahren und ihre Unterstützung zu erhalten, da große Unternehmen, die weltweit tätig sind, vor Herausforderungen stehen, die im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens angegangen werden müssen.
„Dies ist eine Gesetzgebung, die den gesamten Wirtschaftssektor erheblich verändern wird. Dabei streben wir die richtige Balance zwischen der Verantwortung der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz und dem Erhalt ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit an. Tomas Nasarre Serrano, Wirtschaftsberater, Ständige Vertretung Spaniens bei der EU
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