Sponsor entscheidet Streit um Sportstadionwerbung gegen AIM Sport in Deutschland

Aufgrund der Entwicklungen bei Berufungsgerichten in Großbritannien und Deutschland könnten Supponor und Sportfünf erneut eine ältere Version der Hardware-Technologie für Werbung in Sportstadien in Deutschland verwenden. Bei der virtuellen Werbevermarktung für Vereine der deutschen Bundesliga arbeiten die Unternehmen eng zusammen: Supponor stellt die Technologie für die virtuelle Bandenwerbung bereit, während Sportfünf die Werbeflächen weltweit vermarktet.

Technik für die Bundesliga

Im Jahr 2022 verbot das Landgericht München Supponor und Sportfünf, ihre Technologie in Deutschland anzubieten und zu nutzen. Kurz darauf vollstreckte der Kläger AIM Sport das Urteil. Die Beklagten reagierten direkt mit der Berufung gegen das Urteil.

Unternehmen nutzen diese Technologie vor allem für die Übertragung von Bundesligaspielen. Es wird aber auch bei der Übertragung anderer Sportveranstaltungen eingesetzt. Schätzungen gehen davon aus, dass das Marktpotenzial für virtuelle Bandenwerbung zwischen 3 und 5 Milliarden Euro beträgt. AIM Sport und Supponor bieten jeweils ihre eigenen Produkte an.

Matthias Sonntag

Die veraltete DBRLive-Technologie von Supponor ermöglicht die Platzierung regionalspezifischer Werbung auf LED-Panels. So kann der Sender bei internationalen Live-Übertragungen der Bundesliga die virtuelle Bandenwerbung auf regionale Zielgruppen anpassen.

Im Jahr 2022 bot Supponor seine neue Softwareversion unter der Marke Supponor Air an. Die von AIM Sport in Deutschland eingereichte Klage deckt dieses Thema jedoch nicht ab. Obwohl die Bundesliga die neue Technologie schon seit einiger Zeit testet, nutzen auch andere Länder sie bei ihren Sportveranstaltungen.

Schmaler oder breiterer Anwendungsbereich

Im Jahr 2022 stellte das Landgericht München fest, dass Supponor eine Rechtsverletzung begangen habe EP 3 295 663, Dabei geht es um die „digitale Überlagerung eines Bildes mit einem anderen Bild“. Das Gericht legte in seinem Urteil das Gesetz EP 663 sehr weit aus. Das Oberlandesgericht der Stadt hat es nach Angaben der Verfahrensbeteiligten nunmehr restriktiver ausgelegt. Daher kamen die Richter zu dem Schluss, dass die alte Supponor-Technologie das Patent nicht mehr verletzt (Aktenzeichen: 6 U 1953/22 und 6 U 1954/22).

Unmittelbar nach der Entscheidung legte AIM Sport gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Sie forderte das Gericht auf, zu prüfen, ob diese Auslegung des Patents rechtlich zulässig sei. Das Gericht prüft nun, ob es der Berufung stattgibt.

Beschwerden aus Großbritannien

Ari Laakkonen, einstweilige Verfügungen

Ari Laakkonen

Das britische Berufungsgericht hat sich kürzlich auch mit der Frage befasst, wie eng oder weit die Ansprüche in EP 663 auszulegen sind.

Im britischen Verfahren hatte AIM Sport den EP 663 nur in einer eingeschränkten Fassung beansprucht. Ende April bestätigte das Berufungsgericht das Urteil des britischen High Court aus dem Jahr 2023, wonach Supponor das Patent verletzt hatte.

Das Gericht zweiter Instanz hält das Patent in seiner ursprünglichen, erweiterten Fassung für ungültig. Allerdings gaben die Richter einem Protest statt, und da AIM Sport nur diesen Protest eingereicht hatte, hat Supponor seine Berufung nun zurückgewiesen (Fall-ID: CA-2023-000786).

Auch im Vereinigten Königreich richtet sich die Klage von AIM Sport nur gegen die veraltete DBRLive-Technologie und nicht gegen Supponor Air. Die letztgenannte Technologie ist jedoch indirekt Gegenstand eines UPC-Verfahrens, das AIM Sport im Juli 2023 auf der lokalen Divisionsebene von Helsinki eingeleitet hat.

Geschwindigkeitsbegrenzungen beim UPC

Ursprünglich hat AIM Sport EP 663 aus dem UPC entfernt. Anschließend beschloss es, sein Opt-out zurückzuziehen und eine Vertragsverletzungsklage in Helsinki einzureichen. In diesem Verfahren wirft AIM Sport Supponor vor, mit der alten DBRLive-Technologie gesammelte Daten zum Training seiner KI-basierten Air-Technologie zu verwenden.

Max von Rospatt

Im September 2023 hörte die lokale Abteilung Helsinki das PI-Verfahren an und lehnte beide Anträge von AIM Sport ab (Aktenzeichen: UPC_CFI_214/2023). Unter Verweis auf das deutsche Verfahren, das vor der Einführung des UPC eingeleitet wurde, entschieden die Richter in Helsinki, dass AIM Sport das Opt-out nicht hätte zurücknehmen dürfen.

Daher wies das Gericht sowohl den IP-Antrag als auch die Klage in der Sache ab. Die Berufung von AIM Sport ist derzeit beim UPC-Berufungsgericht anhängig (Aktenzeichen: APL_596892/2023).

Termindilemma

Die Berufungsakte zeigte auch einige Unklarheiten hinsichtlich des Zeitrahmens, innerhalb dessen AIM Sport seine Berufung hätte einreichen sollen. In einem Verletzungsverfahren haben die Parteien dafür zwei Monate Zeit, in einem IP-Verfahren jedoch nur 15 Tage. Die Unklarheit entstand, weil die örtliche Abteilung in Helsinki eigentlich nur von der PI-Bewerbung von AIM Sport gehört hatte. Die PI-Entscheidung, dass die Rücknahme des Opt-outs durch AIM Sport unzulässig sei, wurde auch für das Vertragsverletzungsverfahren erlassen, wobei die erste mit „Entscheidung“ statt mit „Anordnung“ betitelt war.

AIM Sport nutzte daher die zweimonatige Frist, um Berufung einzulegen. Auch wenn die Partei dies innerhalb von 15 Tagen hätte tun müssen, Das UPC-Berufungsgericht hat nun entschieden dass der Fehler des Gerichts in diesem Einzelfall für AIM Sport nicht schädlich sein dürfte. Es ist daher das Gericht, das dann über die Berufung entscheidet, auch wenn noch kein Termin festgelegt wurde.

Sollte das Berufungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Widerruf des Opt-outs durch AIM Sport unzulässig sei, wäre die Klage des UPC überflüssig. Allerdings könnte AIM Sport dann immer noch rechtliche Schritte gegen Supponor Air vor den nationalen Gerichten einleiten.

Neues Team für AIM Sport

Noerr-Partner Ralph Nack leitete von Beginn an die deutschen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren für AIM Sport. Nack hatte AIM Sport bereits vor sechs Jahren in einem Kampf gegen Supponor vertreten. Zu Beginn des aktuellen Rechtsstreits standen Patentanwälte der niederländischen Kanzlei NLO, die das betreffende Patent angemeldet hatte, den Anwälten von Noerr zur Seite.

Ralph Nack, Noerr, Patentstreitigkeiten, München

Ralph Nack

Im Vereinigten Königreich leiten Ari Laakkonen und Siddharth Kusumakar von Powell Gilbert das Verfahren. Die Kanzlei vertritt das Unternehmen seit 2020, als AIM Sport ein Parallelverfahren in Deutschland einleitete.

Während des UPC-Verfahrens in der lokalen Division in Helsinki schien das AIM Sport-Team bereits zu wachsen. Neben Noerr und Powell Gilbert hat das Unternehmen nun Max von Rospatt, einen Partner des Intellectual-Property-Unternehmens Rospatt Osten Pross aus Düsseldorf, gewonnen.

Beteiligt waren auch Johanna Flythström und Mikael Segercrantz, Partner der finnisch-schwedischen Anwaltskanzlei Roschier, während Max von Rospatt neben Noerr erneut AIM Sport im deutschen Verfahren vertrat.

Kontinuität bei Supponor

Supponor und Sportfünf verlassen sich weiterhin auf die Teams, die sie ursprünglich in Deutschland und im Vereinigten Königreich vertreten haben. Gleiss Lutz-Partner Matthias Sonntag vertrat Supponor erneut vor dem Oberlandesgericht München. Er beteiligte sich auch am UPC-Verfahren in Helsinki.

Auf technischer Seite führen die Patentanwälte von Witte Weller & Partner in Stuttgart das Verfahren. Im Vereinigten Königreich beauftragte Supponor das in London ansässige Wirtschaftsrechts- und Beratungsunternehmen Ignition Law. Tammy Evans, Dispute Resolution Manager, leitete den Fall für den Mandanten.

Im UPC-Verfahren vertraute Supponor auf ein Team von Hogan Lovells unter der Leitung von Henrik Lehment, einem Patentprozessanwalt in Düsseldorf, sowie auf ein finnisches Team der lokalen Anwaltskanzlei Hannes Snellman. Panu Siitonen und Vilhelm Schröder waren die Hauptpartner.

Deutsches Verfahren

Für AIM Sport
Nörr
(München): Ralph Nack (Geschäftsführer), Armin Kühne (beide Gesellschafter); Mitarbeiter: Niclas Gajeck, Valentin Schmidt, Roman Christopher Scheibe
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf): Max von Rospatt (Partner)
Samson und Mitarbeiter (München): Wolfgang Lippich (Geschäftsführer), Ludwig Alexander von Poswik(beide Patentanwälte)

Für Supportor und Sportfünf
Gleiss Lutz
(Düsseldorf): Matthias Sonntag, Mischa Krumm; Beratung: Benedikt Burger (Stuttgart)
Witte Weller & Associate (Stuttgart): Stephan Keck (Patentanwalt)

Oberlandesgericht München6. Zivilsenat
Lars Meinhardt (Vorsitzender Richter)

Verfahren im Vereinigten Königreich

Für AIM Sport
8Neuer Platz (London): Daniel Alexander
11 Südplatz (London): Edward Cronan
Powell Gilbert (London): Ari Laakkonen, Siddharth Kusumakar (beide Partner, verantwortlich); Mitarbeiter: Claire Robinson, Gabriella Simon

Für den Sponsor
11 Südplatz (London): Brian Nicholson, David Ivison
Zündgesetz (London): Tammy Evans (Dispute Resolution Manager, Manager)

Berufungsgericht von England und WalesLondon
Colin Birss (Vorsitzender Richter), Stephen Males, Stephen Phillips

Elsabeth Steube

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