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Die Vorbereitungen für das Einheitliche Europäische Patentgericht (EPC) laufen auf Hochtouren – nicht nur bei Richtern und Anwaltskanzleien, sondern insbesondere bei Patentinhabern. Juni 2023 können klassische europäische Patente und (neue) europäische Patente mit einheitlicher Wirkung in fast ganz Europa (derzeit: 17 EU-Mitgliedsstaaten) in einem einzigen Verfahren durchgesetzt werden – insbesondere auch im Eilverfahren (Art Vereinbarung über ein einheitliches Patentgericht). Einstweilige Verfügungen können – wie im deutschen Recht – ohne Anhörung des Angeklagten angeordnet werden (ex parte) (§ 212 des Geschäftsordnung der UPC). Diesem Risiko kann nur durch die Einreichung eines UPC-Schutzmemorandums angemessen entgegengewirkt werden (Regel 207 des Geschäftsordnung der UPC).
Daher sollte in geeigneten Fällen die Erstellung eines UPC-Schutzbriefs und dessen fristgerechte Hinterlegung zum 1. Juni 2023 erwogen werden (ggf. zusätzlich zu den bisher eingereichten Schutzbriefen für Deutschland). Eine UPC-Schutzakte wird wie eine deutsche Schutzakte 6 Monate lang in der Obhut des Gerichts aufbewahrt, und IP-Antragsteller werden nur benachrichtigt, wenn sie eine UPC-Einstweilige Verfügung beantragen. Die folgenden zusätzlichen Gründe rechtfertigen die Einreichung von UPC-Schutzschriften:
- Vor allem ermutigen die UPC-Richter aus Deutschland und den Niederlanden zum eifrigen Einsatz vorläufiger Maßnahmen, und es wird erwartet, dass diese für den Patentinhaber großzügig behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf die Frage der zeitlichen Dringlichkeit.
- Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH gilt jedes geprüfte und erteilte Patent als gültig und kann daher auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden (die Durchführung eines erstinstanzlichen Bestandserhaltungsverfahrens ist aus Sicht der Sicht des EU-Rechts).
- Das einstweilige Verfügungsverfahren soll voraussichtlich in nur drei Monaten abgeschlossen sein, allerdings ist ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Der Zeitrahmen wird äußerst streng sein und Zeitverlängerungen werden kaum in Betracht gezogen. Dadurch bleibt wenig Zeit für eine angemessene Verteidigung.
- Eine europaweite einstweilige Verfügung in kurzer Zeit ist ein nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko.
- Nach der Rechtsprechung des EuGH stehen Schäden, die durch eine erzwungene frühere einstweilige Verfügung verursacht wurden, auch wenn diese später aufgehoben wird, nicht automatisch in voller Höhe des erlittenen Schadens zur Verfügung.
- Die Kosten für die Einreichung einer UPC-Schutzakte sind relativ gering, die Gerichtskosten belaufen sich auf 200 EUR.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen ersten Informationen eine erste Information gegeben zu haben, die jedoch eine im Einzelfall angepasste Beratung nicht ersetzen kann. Bitte zögern Sie nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen. Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Themen rund um UPC finden Sie im Bereich „UPC SPECIAL“ auf unserer Website (Einheitliches Patentgericht und Einheitspatent | BARDEHLE PAGENBERG).
Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zu diesem Thema bieten. In Bezug auf Ihre spezielle Situation sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
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