Gesundheitsschutz im Metaversum – Pflichten des Arbeitgebers – Gesundheit und Sicherheit

Im Metaversum wird die reale Welt mit der virtuellen Welt verknüpft. Auch geschäftliche Aktivitäten können vom Metaversum profitieren: Mitarbeiter treffen sich in virtuellen Räumen mithilfe von Avataren und arbeiten von verschiedenen Standorten aus zusammen, nehmen an Schulungen teil, üben handwerkliche Tätigkeiten und nehmen Kontakt zu Kunden auf, um die Produkte ihres Unternehmens zu verkaufen.

Allerdings bietet die Arbeit mit dem Metaversum nicht nur viele Möglichkeiten, sondern kann auch Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeiter haben, was es zu bedenken gilt. Auch unter dem Aspekt der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Metaversum kein Rechtsvakuum.

Gesundheitsrisiken der Arbeit im Metaversum

Im Metaversum kommen häufig sogenannte VR-Brillen zum Einsatz. Sie simulieren den dreidimensionalen Raum mithilfe von zwei Displays, eines für jedes Auge. Die beiden Bilder unterscheiden sich kaum und werden vom Gehirn zusammengesetzt, um ein Gefühl räumlicher Tiefe zu erzeugen.

VR-Brillen täuschen also das Auge und das Gehirn, indem sie eine dreidimensionale Wahrnehmung erzeugen. Bei einer VR-Brille geschehen scheinbar weit entfernte Dinge in Wirklichkeit nur wenige Millimeter vor der natürlichen Linse des Auges. Dies kann zu einer unnatürlichen Augenposition führen und nach längerem Arbeiten in der virtuellen Welt zu zunächst verschwommenem oder doppeltem Sehen führen. Dies kann beispielsweise die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Es kann auch zu Übelkeit, Sehstörungen und Reizungen kommen. Auch hygienische Aspekte sollten nicht vernachlässigt werden, wenn wir die Übertragung von Krankheiten wie Bindehautentzündungen oder Erkältungsviren über die Schleimhäute des Auges vermeiden wollen. Auch das Tragen einer VR-Brille – das derzeit leichteste Modell wiegt bis zu 450 Gramm – kann zu Nackenschmerzen oder Verspannungen führen.

Darüber hinaus können Risiken für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter bestehen. Aufgrund der immersiven Erfahrung des Metaversums können Belästigungen und Diskriminierungen im digitalen Raum ebenso verletzende Auswirkungen haben wie im echten Leben. Die (technische) Möglichkeit, Gesundheitsdaten wie Atmung und Herzfrequenz, Bewegungen und Mimik detailliert zu erfassen und für den Arbeitgeber sichtbar zu machen, kann Ängste und andere psychische Belastungen hervorrufen. Wir können das Risiko eines Realitätsverlusts oder einer Anpassungsstörung nicht ignorieren, insbesondere wenn Mitarbeiter regelmäßig Missionen im Metaversum haben.

Obwohl die langfristigen Auswirkungen der Arbeit in virtuellen Räumen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeiter noch nicht im Detail untersucht wurden, sind Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter bereits erkennbar.

Verpflichtung zur Achtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auch bei der Arbeit im virtuellen Raum

Es gibt zahlreiche Rechtsgrundlagen, deren Ziel es ist, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Viele sind speziell auf bestimmte Arbeits- und Tätigkeitsbereiche zugeschnitten, etwa die Arbeitsstättenverordnung. [Arbeitsstättenverordnung,
ArbStättV
] zum Thema Bildschirmarbeitsplätze. Für das Arbeiten im Metaversum und das Tragen einer VR-Brille gibt es solche Regelungen bislang nicht. Wir können daher nur auf die allgemeinen Regeln zurückgreifen, die Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer beachten müssen.

Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 618 BGB)
[Bürgerliches Gesetzbuch, BGB]) verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, Gefahren für Leben und Gesundheit durch betriebliche Einrichtungen, technische Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitsplätze sowie Produktions- und Arbeitsabläufe zu vermeiden und für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Auch Arbeitgeber sind nach den §§ 1 und 2 ausdrücklich verpflichtet. 3, 4 Arbeitsschutzgesetz [Arbeitsschutzgesetz,
ArbSchG
] die Sicherheit sowie die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zu schützen und diesen Schutz anhand fundierter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehört die uneingeschränkte Verpflichtung, auch Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten im Metaversum durchzuführen (5 ArbSchG).

Allerdings gibt es noch praktisch keine fachwissenschaftlichen Erkenntnisse zum Arbeiten im virtuellen Raum. Bisher gibt es unseres Wissens nur eine längere Studie, die von Forschern der Universität Coburg in Zusammenarbeit mit den Universitäten Cambridge und Primorska zu den Auswirkungen der Arbeit im Metaversum auf die körperliche und geistige Gesundheit durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Arbeit (ausschließlich) im Metaverse erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann und neben körperlichen Problemen auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter haben kann.

Abschluss

Wenn die berufliche Tätigkeit im Metaversum in Zukunft nicht nur experimentell genutzt wird, sondern für viele Arbeitnehmer zur Realität wird, ist ein Handeln des Gesetzgebers zu erwarten. Beispielsweise ist es denkbar, dass die deutsche Arbeitsstättenverordnung künftig besondere Anforderungen für die Arbeit im Metaversum vorsieht. Dies könnte beispielsweise in Form von Zeitbeschränkungen mit entsprechenden Ruhezeiten erfolgen oder mit bestimmten Vorgaben zur notwendigen Technik umgesetzt werden. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der europäische Gesetzgeber, der bei der Gesetzgebung zum Arbeitsschutz (Art. 153 Abs. 1 Nr. 1 AEUV) zumindest unterstützend wirken kann, Regelungen erlässt, um einen branchenweiten Mindeststandard sicherzustellen . Die Union.

Derzeit müssen Arbeitgeber jedoch weiterhin die bestehenden Vorschriften zum Arbeitsschutz im Allgemeinen einhalten. Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließen es aus, dass Arbeitnehmer auf Stunden- und Ad-hoc-Basis im Metaverse arbeiten; schließlich erkennt das Arbeitsschutzgesetz auch „Restgefahren“ an. Diese sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden (§ 4 Nr. 1 ArbSchG). Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die eingesetzte Hard- und Software regelmäßig aktualisiert wird, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit weitestgehend auszuschließen. Einzelne Aktivitäten im Metaversum, wie etwa Besprechungen oder das Erlernen bestimmter Arbeitsabläufe, sollten aus Sicht des Arbeitsschutzes keine Probleme darstellen. Sollten sich jedoch im Einzelfall bereits besondere Belastungen für bestimmte Arbeitnehmer durch die Stundenarbeit im Metaversum ergeben, muss der Arbeitgeber hierauf im Rahmen seiner Pflichten reagieren.

Die völlige Verlagerung der Arbeit ins Metaversum birgt angesichts der wissenschaftlich noch nicht geklärten Spätfolgen die Gefahr, arbeitsschutzrechtliche Zweifel aufkommen zu lassen.

Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zu diesem Thema bieten. Bezüglich Ihrer spezifischen Situation sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Mareike Engel

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