Deutsches Gericht wird Exoskelett-Geräte für Rückenmarksverletzungen klassifizieren

Das Bundessozialgericht wird in Kürze entscheiden, ob ein Exoskelett-Medizinprodukt als direkt oder indirekt den Funktionsverlust von Menschen mit Querschnittlähmung (SCI) oder Querschnittslähmung kompensierend einzustufen ist. Das Bekanntmachung stammt von ReWalk Robotics, einem führenden Hersteller von robotergestützter Medizintechnik für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten, dessen ReWalk Exoskelett von dem Gerichtsurteil betroffen sein wird.

ReWalk ist ein tragbares Roboter-Exoskelett Es bietet motorisierte Hüft- und Kniebewegungen, damit Menschen mit Reizdarmsyndrom stehen, gehen, sich drehen, Treppen steigen und hinuntergehen können. Das System bietet benutzerinitiierte Mobilität durch eine tragbare Orthesenstütze, die leicht und batteriebetrieben ist, ein computergestütztes Steuersystem und Bewegungssensoren. Innerhalb der Orthese befinden sich Motoren an den Hüft- und Kniegelenken, die subtile Änderungen des Schwerpunkts des Benutzers verwenden, um die Bewegung einzuleiten. Zum Beispiel, eine Vorwärtsneigung des Oberkörpers wird von ReWalk erkannt, wodurch ein Schritt eingeleitet wird. Die wiederholte Bewegung des Körpers erzeugt dann eine Schrittfolge, die einen natürlichen funktionellen Gang der Beine nachahmt.

Nach Angaben des Unternehmens kann ReWalk Personen zwischen 5 Fuß 3 Zoll und 6 Fuß 3 Zoll groß und mit einem Gewicht von bis zu 220 Pfund aufnehmen. Weitere Voraussetzungen für die Verwendung des Geräts sind die Fähigkeit einer Person, ihre Hände und Schultern zum Tragen von Krücken oder einer Gehhilfe zu verwenden, eine gesunde Knochendichte, ein bruchfreies Skelett, die Fähigkeit, mit einem Gerät wie EasyStand zu stehen, und eine allgemeine Gesundheit.

Das Gerichtsurteil zu Exoskelett-Hilfsmitteln begründet eine neue deutsche nationale Politik und gilt für alle Bürger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Die Festlegung der rechtlichen Klassifizierung von Exoskeletten wird Patienten und Versicherungsunternehmen eine Orientierungshilfe bieten und eine verlässliche Rechtsgrundlage für den Anspruchsprozess bei der Suche nach einem Exoskelett schaffen.

Die Anhörung ist derzeit für den 10. November 2022 terminiert.

„Die unzähligen Vorteile, die Patienten erfahren, wenn sie durch die Verwendung eines ReWalk-Exoskeletts wieder stehen und gehen können, haben deutlich gezeigt, dass die Wiederherstellung der Gehfunktion nach einer Rückenmarksverletzung ein Grundbedürfnis ist“, sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk. „Das deutsche Gesundheitssystem hat bei der Einführung von Exoskeletten für Menschen mit Rückenmarksverletzungen eine Vorreiterrolle übernommen. Mit der Festlegung einer klaren Klassifizierung von medizinischen Hilfsmitteln mit Exoskeletten wird das Gericht Kostenträgern und Patienten wichtige nationale Leitlinien für den Prozess geben. Antragsformular und Testament einen Weg zu schaffen, um allen berechtigten Nutzern in Deutschland durch ein etabliertes Beschaffungsverfahren Zugang zu dieser innovativen Technologie zu verschaffen. Wir freuen uns auf die bevorstehende Entscheidung.“

Körbl Schreiber

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