Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch bekannt als BaFin, hat eine Anordnung zur Geschäftsorganisation der lokalen Niederlassung von Coinbase gemäß den deutschen Bankgesetzen erlassen.
In einer Mitteilung vom 8. November hat die BaFin sagte er hatte der Coinbase Germany GmbH die Anordnung wegen Verstoßes gegen die „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“ nach deutschem Bankrecht erteilt. Nach einer Kopie der Gesetzgebung gemacht erhältlich bei der U.S. Commodity Futures Trading Commission, sollte die deutsche Niederlassung von Coinbase „angemessene Vorkehrungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken und geeignete Vorkehrungen, durch die die Finanzlage des Instituts jederzeit mit ausreichender Genauigkeit beurteilt werden kann“ und bereitstellen Bestätigungsvermerke zu den entsprechenden Berichten über den Jahresabschluss.
BaFin verwies auf die deutsche Niederlassung von Coinbase die Auslagerung einiger ihrer Tätigkeiten als „wesentlich für die Durchführung von Bankgeschäften oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen“. Die Anordnung gilt seit dem 27. Oktober.
„Eine Prüfung des Jahresabschlusses hat organisatorische Mängel des Instituts ergeben“, teilte die BaFin mit. „Die Ordnungsmäßigkeit der Organisation des Unternehmens war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.“
In einer schriftlichen Erklärung gegenüber Cointelegraph sagte ein Sprecher von Coinbase, dass die Börse bei ihren Bemühungen, auf die Ergebnisse des jährlichen Prüfungsberichts zu reagieren, „voll und ganz kooperiere“:
„Coinbase betrachtet die Regulierung als Geschäftsförderer, und der Prozess zur Durchführung der von der BaFin identifizierten Maßnahmen hat bereits begonnen. Um den Bedenken der BaFin Rechnung zu tragen, haben wir einen Abhilfeplan entwickelt, der alle Feststellungen im Prüfbericht vollständig aufgreift. Bis heute haben wir an dieser Front erhebliche Fortschritte gemacht.
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Deutschlands Finanzwächter zuerst veröffentlichte die lokale Niederlassung von Coinbase eine Lizenz, die es der Börse erlaubt, im Juli 2021 digitale Vermögenswerte im Land zu halten. Der Schritt folgt dem deutschen Gesetzgeber, der Gesetze verabschiedet, die verlangen, dass Unternehmen, die Kryptodienste anbieten wollen, ab Januar 2020 eine Genehmigung der BaFin erhalten müssen.