Anforderungen und Antragsverfahren für Touristen- und Besuchervisa in Deutschland

Deutschland, ein Land in Westeuropa, ist ein wunderschönes Reiseziel, das jedes Jahr Millionen von Besuchern anzieht. Mit seiner reichen Geschichte, majestätischen Schlössern und malerischen Landschaften hat sich Deutschland zu einem der attraktivsten Reiseziele der Welt entwickelt.

Je nachdem, woher Sie kommen, müssen Sie bestimmte Verfahren befolgen, um nach Deutschland einzureisen und es zu besuchen. Wenn Sie also als Tourist oder Besucher kurzfristig nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie ein deutsches Kurzaufenthaltsvisum, auch Touristen- oder Besuchervisum genannt.

Lassen Sie uns alles durchgehen, was Sie über die Anforderungen für ein deutsches Touristen-/Besuchervisum und das Antragsverfahren wissen müssen.

Benötige ich ein Visum, um als Tourist/Besucher nach Deutschland einzureisen?

Da Deutschland Mitgliedsstaat des Schengen-Raums ist, erlaubt es Staatsangehörigen von 62 Ländern, zu touristischen Zwecken nach Deutschland einzureisen. ohne die Notwendigkeit, ein Visum zu erhalten. Einwohner dieser Staaten dürfen sich innerhalb von 6 Monaten für einen Zeitraum von 90 Tagen in Deutschland aufhalten, ohne Visum.

Wenn Sie hingegen Staatsbürger des unten aufgeführten Landes sind, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland für maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten ein Touristen-/Besuchervisum für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Notiz: Wenn Sie Staatsbürger mehrerer Nationalitäten sind, hängen die Visabestimmungen davon ab, mit welchem ​​Reisepass Sie reisen. Wenn der Reisepass, mit dem Sie reisen möchten, ein obligatorisches Visum erfordert, müssen Sie sich bei Bedarf eines besorgen.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Touristen-/Besuchervisums in Deutschland?

Die deutschen Behörden befolgen bestimmte (strenge) Regeln und Anforderungen, wenn es um die Erteilung eines Visums geht. Danach ist es wichtig, alle Anforderungen zu kennen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Hier sind die erforderlichen Dokumente, die Sie benötigen, um ein Besucher-/Touristenvisum in Deutschland zu beantragen:

  • Visumantragsformular. Vollständig mit korrekten Angaben ausgefüllt, am Ende ausgedruckt und unterschrieben.
  • Zwei aktuelle Fotos. Innerhalb der letzten drei Monate gemäß den Schengen-Visa-Fotokriterien aufgenommen.
  • Gültiger Reisepass. Nicht länger als zehn Jahre und mit einer Mindestgültigkeit von drei Monaten über Ihren beabsichtigten Aufenthalt in Schengen hinaus. Es muss mindestens zwei leere Seiten enthalten, um die Visummarke anbringen zu können.
  • Reservierung oder Rückreise. Ein Dokument, das Daten und Flugnummern enthält, die die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum angeben. Finden Sie heraus, wie Sie eine Flugreservierung für die Beantragung eines Touristenvisums erhalten.
  • Reisekrankenversicherung. Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die medizinische Notfälle mit mindestens 30.000 € für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland abdeckt. Die Versicherung für Deutschland können Sie bequem online bei Europ Assistance oder abschließen DR-WALTER. Reiseversicherungen dieser Gesellschaften werden weltweit von den deutschen Botschaften/Konsulaten akzeptiert.
  • Unterkunftsnachweis. Nachweis darüber, wo Sie sich während Ihres Aufenthalts in Schengen aufhalten werden. Es kann sein:
    • Hotel-/Gasthausreservierung. Mit Name, vollständiger Adresse, Telefon und E-Mail für die Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum. (Check Booking.com oder HotelsCombined für günstige Hotels in Deutschland!)
    • Mietvertrag. Wenn Sie eine Unterkunft auf dem Land gemietet haben, bleiben Sie dort.
  • Schreiben des Reiseveranstalters. Wenn Sie mit einem Reisebüro reisen.
  • Nachweis der finanziellen Mittel. Nachweis, dass Sie über genügend Geld verfügen, um sich während Ihres Aufenthalts in Schengen selbst zu ernähren. Es kann sein:
    • Kontoauszug.
    • Patenschaftsbrief. Wenn eine andere Person Ihre Reise in den Schengen-Raum finanziell sponsert. Es wird auch oft als Affidavit of Support bezeichnet.
    • Eine Kombination aus beidem.
  • Einladungsbrief von Ihrem Gastgeber in Deutschland mit einer Kopie des Reisepasses und/oder der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Nachweis der Beziehung zum Gastgeber mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Verpflichtungserklärung. Wenn Ihr Gastgeber alle Ihre Ausgaben übernimmt, muss er dieses Dokument, auch genannt eine Verpflichtungserklärung. Das Formular erhalten Sie bei der deutschen Ausländerbehörde am Wohnort Ihres Gastgebers, dessen Bonität von dieser Behörde geprüft wird.
  • Nachweis über den Beschäftigungsstatus.
    • Falls angestellt:
      • Arbeitsvertrag,
      • Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers
      • Einkommensteuerrückerstattung
    • Wenn selbstständig:
      • Eine Kopie Ihrer Betriebserlaubnis,
      • Geschäftskontoauszug der letzten 6 Monate
      • Steuererklärung (ITR)
    • Wenn ein Student:
  • Reiseverlauf. Eine Beschreibung Ihrer Reise nach Europa, der Zweck Ihrer Reise, die Orte, die Sie in Europa besuchen werden, der Zeitraum und alle persönlichen Daten.
  • Für Minderjährige:
    • Entweder Geburtsurkunde/Adoptionsnachweis/Sorgeverfügung bei Scheidung der Eltern/Sterbeurkunde des Elternteils.
    • Einverständniserklärung der Eltern, einschließlich Passkopien beider Elternteile/Erziehungsberechtigten.

Wie beantrage ich ein Touristen-/Besuchervisum für Deutschland?

Um das Touristen-/Besuchervisum für Deutschland zu beantragen, gehen Sie einfach wie folgt vor:

  • Denken Sie zunächst daran, sich frühzeitig zu bewerben. Mindestens 3 Wochen vor Ihrem Reisedatum.
  • Finden Sie die nächstgelegene deutsche Botschaft/Konsulat in Ihrem Land. Hier müssen Sie hingehen, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn es in Ihrem Land keine deutsche Botschaft/kein deutsches Konsulat gibt, müssen Sie die deutsche Botschaft in einem Nachbarland ausfindig machen. Je nach Botschaft können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
  • Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und ehrlich aus. Drucken Sie zwei Kopien aus und unterschreiben Sie beide.
  • Bezahlen Sie die Visagebühr und nehmen Sie die Zahlungsbestätigung mit.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, bevor Sie den Antrag stellen.
  • Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch vor, indem Sie häufige Fragen, die in solchen Fällen gestellt werden, online recherchieren. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie pünktlich sind, weder zu spät noch zu früh.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für das deutsche Touristen-/Besuchervisum?

Die Bearbeitungszeit für ein deutsches Touristen-/Besuchervisum hängt stark von der Antragsstelle und deren Arbeitsbelastung zu diesem Zeitpunkt ab. Im Allgemeinen beträgt die weltweite Wartezeit für ein Schengen-Besucher-/Touristenvisum zwei Wochenaber man kann sich nie sicher sein, deshalb ist es wichtig, sich so schnell wie möglich zu bewerben.

Die Wartezeit für das deutsche Touristen-/Besuchervisum beträgt teilweise 30 Tage, kann aber unter Umständen bis zu 60 Kalendertage dauern. Wie gesagt, es hängt stark von der Arbeitsbelastung ab.

Wann sollte ich das deutsche Touristen-/Besuchervisum beantragen?

Es ist ratsam, sich so bald wie möglich zu bewerben. Bis vor kurzem konnten Sie einen Antrag 3 Monate vor Ihrem Reisedatum stellen. Gemäß den neuen Schengen-Visumbestimmungen können Sie jedoch jetzt 6 Monate vor Reiseantritt einen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Gebühr für das deutsche Touristen-/Besuchervisum?

Die Gebühr für das deutsche Touristen-/Besuchervisum beträgt 80 € für Erwachsene. Kinder von 6 bis 12 Jahren zahlen 40 €. Staatsangehörige von Ländern, die Visaerleichterungsabkommen mit der EU haben, müssen 35 € zahlen.

Notiz: Die Schengen-Visumgebühren können sich jederzeit ändern, und wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, wird Ihr Geld nicht zurückerstattet.

Wie lange ist das deutsche Touristen-/Besuchervisum gültig?

Das Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist in der Regel für maximal 90 Tage über sechs Monate gültig. Die Gültigkeit von dein Visum hingegen hängt von der Botschaft ab, die das Visum ausgestellt hat.

Der Zeitraum, für den Sie berechtigt sind, sich im Schengen-Raum aufzuhalten, steht auf Ihrer Visummarke, die in Ihren Reisepass geklebt wird. Weitere Informationen zum Lesen einer Visummarke finden Sie hier.

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Mareike Engel

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