Krankenversicherung
Bereitstellung von Versicherungen Wie sieht der Krankenversicherungsrahmen in Ihrem Land aus? Wird sie beispielsweise von der Regierung, von privaten Versicherern oder durch eigenfinanzierte Vereinbarungen der Arbeitgeber bereitgestellt?
In Deutschland besteht eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte können unter bestimmten Einschränkungen frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind überwiegend Arbeitnehmer oder unselbstständige Rentner. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beiträge werden auf der Grundlage des Arbeitsentgelts berechnet. Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird der die geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigende Teil des Entgelts des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 4.350 Euro monatlich. Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 15,5 %, davon trägt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Abhängig von den Regelungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer ggf. einen Zusatzbeitrag von ca. 0,9 % tragen. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung betragen 2,55 %, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,275 %. Wenn ein Arbeitnehmer kinderlos und älter als 23 Jahre ist, muss er einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 % zahlen. Beitragshöhe und Beitragshöchstgrenze werden jährlich überprüft. Die obigen Zahlen geben die Rechtslage im Jahr 2017 wieder.
Übersteigt das Jahresbruttoentgelt eines Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, kann er sich privat krankenversichern. In diesem Fall werden bis zu 50 % der Beiträge zu den Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber getragen. Die Einkommensgrenze für 2017 liegt bei 57.600 € brutto pro Jahr.
Abdeckungsstufen Legen spezielle Gesetze Mindestversicherungssummen fest, die von Arbeitgebern bereitgestellt werden müssen?
Nein, Arbeitgeber sind nur zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder ggf. zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Können Arbeitgeber verschiedenen Mitarbeitern innerhalb der Organisation unterschiedliche Krankenversicherungsleistungen anbieten?
Da Arbeitnehmer entweder gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind oder eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben, ist es in Deutschland selten, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Krankenversicherung anbieten. Entscheidet sich ein Arbeitgeber für eine solche Krankenzusatzversicherung, muss nach deutschem Arbeitsrecht der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden (d. h. Arbeitnehmer dürfen nur dann unterschiedlich behandelt werden, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt).
Absicherung nach Beendigung Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenversicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen?
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
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