Benötige ich als britischer Staatsbürger ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Deutschland ist ein beliebtes Ziel in Europa für Briten, die arbeiten, studieren oder aus geschäftlichen oder touristischen Gründen besuchen möchten.

Nachdem das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) verlassen hat, haben britische Staatsbürger nicht mehr das Recht, sich in EU-Ländern frei zu bewegen, daher sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, ob Sie ein Visum benötigen.

Ob Sie als britischer Staatsbürger, der nach dem Brexit nach Deutschland reist, ein Visum benötigen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich der Dauer Ihres Aufenthalts und der Aktivitäten, die Sie während Ihres Aufenthalts unternehmen möchten.

Anforderungen für britische Staatsbürger und andere britische Staatsangehörige

Britische Staatsbürger benötigen kein Visum für die Einreise in einen der Schengen-Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern die Aufenthaltsdauer 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

Diese Befreiung gilt auch für andere britische Staatsangehörige, d. h. Inhaber der folgenden Arten britischer Staatsangehörigkeit:

  • Britische Staatsangehörige im Ausland
  • Bürger der Britischen Überseegebiete
  • Britische Überseebürger
  • Britische geschützte Personen
  • Britische Untertanen
  • Inhaber britischer Pässe, die im Namen von Anguilla, Bermuda, Kaimaninseln, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Montserrat, St. Helena, Turks- und Caicosinseln und Britischen Jungferninseln ausgestellt wurden.

Sie dürfen jedoch in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, eine solche Beschäftigung ist ausdrücklich durch ein von der Ausländerbehörde in Deutschland ausgestelltes Visum oder einen Aufenthaltstitel gestattet.

Einreisebestimmungen für visumfreie Kurzaufenthalte

Britische Staatsbürger, die in Schengen-Mitgliedstaaten reisen, unterliegen allen Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige.

Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein, das Sie zum Überschreiten der Schengen-Grenzen berechtigt. Reguläre, offizielle und diplomatische britische Pässe, die den Inhaber als britischen Staatsbürger ausweisen, werden für visumfreies Reisen anerkannt.

Ihr Reisedokument muss zum Zeitpunkt der Einreise in den Schengen-Raum weniger als 10 Jahre ausgestellt sein und seine Gültigkeit muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Datum Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein. Reisenden wird daher empfohlen, vor Reiseantritt das Ausstellungs- und Ablaufdatum ihres Reisepasses zu überprüfen, um sicherzustellen, dass dieser diesen Anforderungen entspricht.

Sie können auch aufgefordert werden, den Zweck und die Bedingungen Ihres geplanten Aufenthalts zu begründen und nachzuweisen, dass Sie sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für Ihre Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder Ihre Durchreise in ein Drittland über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen in dem Sie sicher zugelassen werden.

Drittstaatsangehörige werden ebenfalls Sicherheitskontrollen unterzogen und ihnen kann die Einreise verweigert werden, wenn sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Mitgliedstaaten angesehen werden.

Bleiben Sie länger als 90 Tage in Deutschland

Britische Staatsbürger und die oben genannten britischen Staatsangehörigen benötigen a Visum D und/oder Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen oder mit Erwerbstätigkeit, es sei denn, a Befreiung gilt.

Britische Staatsbürger – und nur Britische Staatsbürger – können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft in Deutschland und ohne Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz bei der Behörde anmelden und innerhalb der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Erwerbstätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, die diese Tätigkeiten ausdrücklich erlaubt.

Alle anderen oben aufgeführten britischen Staatsangehörigen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten oder einer Tätigkeit nachzugehen, die als Erwerbstätigkeit gilt, müssen vor der Reise ein Visum beantragen.

Aktivitäten für Besucher erlaubt

Kurzaufenthalter ohne Visum können in Deutschland grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bestimmte berufliche Tätigkeiten, wie z. B. übliche Dienstreisen und verschiedene kulturelle, wissenschaftliche und sportliche Tätigkeiten, können jedoch ohne entsprechendes Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis ausgeübt werden, da sie nicht als Erwerbstätigkeit zu qualifizieren sind.

Jede andere wirtschaftliche Tätigkeit von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erfordert a Visum C Genehmigung einer solchen Tätigkeit.

Nicht-EU-Familienmitglieder von britischen Staatsbürgern

Inhaber von UK-Aufenthaltskarten für EU/EWR-Familienangehörige, die zuvor kein Visum benötigten, benötigen jetzt ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, sofern keine anderen Ausnahmen gelten.

Nicht-EU-Familienmitglieder von britischen und deutschen Staatsbürgern, die ein Visum für Familienangehörige gemäß den Freizügigkeitsregeln besitzen, das vor dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurde und nach dem 1. Januar 2021 gültig ist, müssen bei der Einreise in die EU nachweisen, dass sie alle Schengen-Einreisebestimmungen erfüllen.

Dazu gehören der Besitz eines gültigen Reisedokuments, Unterkunftsnachweis, Beschäftigungsnachweis, ausreichender Lebensunterhalt, Reisekrankenversicherung, Einladungsschreiben oder Rückflugticket, Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen Situation des Familienangehörigen im Aufenthaltsland oder der wirkliche Wille das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen.

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Mareike Engel

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