Big Tech widersetzt sich härterem deutschem Hassrede-Gesetz – EURACTIV.de

Die als NetzDG bekannte Novelle des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zur Bekämpfung von Hassreden im Internet tritt am Dienstag, den 1. Februar, in Kraft, aber einige der größten Online-Plattformen verweigern die Zusammenarbeit. EURACTIV Deutschland berichtet.

Das geänderte Gesetz führt Pflichten für Online-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern wie Google oder Facebook ein, Informationen zur Strafverfolgung an Behörden zu übermitteln. Sie sind außerdem verpflichtet, strafrechtswidrige Inhalte zu entfernen und dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Doch diese neuen Pflichten – zunächst für große Online-Plattformen gedacht – wurden vorübergehend ausgesetzt.

Google, Meta, Twitter und Tik Tok haben gegen das geänderte Gesetz Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Nach den laufenden Klagen hat das Bundesjustizministerium den beiden Unternehmen Meta, zu denen Facebook und Instagram gehören, und Google, der Muttergesellschaft von YouTube, zugesagt, sie nicht zum Erscheinen zu zwingen, bis das Verwaltungsgericht keine Entscheidung getroffen hätte. Wann das Kölner Gericht darüber entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.

Unklar ist auch, ob das Justizministerium auch über eine Ausnahmeregelung für Twitter und Tik Tok entscheiden wird.

Das BKA rechnet mit der Novelle mit ca. 250.000 Meldungen pro Jahr nach dem NetzDG, was ca. 150.000 Strafverfolgungen zur Folge hätte.

Um der zu erwartenden Zunahme von Meldungen gerecht zu werden, hat das BKA die Zentrale Meldestelle für kriminelle Inhalte im Internet (ZMI) eingerichtet.

Rund 200 Beamte sollen die „kohärente Verfolgung der Urheber solcher strafbaren Inhalte“ erleichtern, sagte ein BKA-Sprecher dem RND.

Solange die Pflicht großer Online-Plattformen zur Meldung rechtswidriger Inhalte an das BKA ausgesetzt bleibt, wird diese Aufgabe vorübergehend von anderen staatlichen Meldestellen zur Bekämpfung von Hassreden recherchiert Der Spiegel zeigt an.

EU-rechtliche Regelungen könnten das NetzDG aber bald ersetzen.

Das derzeit verhandelte Digital Services Act (DSA) der EU hat ähnliche Leitlinien wie das NetzDG und sieht strenge Anforderungen an Online-Plattformen vor. Deutsche Politiker interpretieren das NetzDG daher oft als Vorbild für die DSA.

Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament zum DSA sind bereits in vollem Gange und haben am Montag begonnen.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hat seine Absicht angekündigt, das DSA abzuschließen, während Frankreich die EU-Ratspräsidentschaft innehat, die bis Ende Juni läuft.

[Edited by Luca Bertuzzi/ Alice Taylor]

Körbl Schreiber

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