Deutschland: So beantragen Sie ein Saisonarbeitsvisum

Einige unserer Zuhörer haben uns gefragt, wie man sich über die regulären Visa-Wege für Saisonarbeit in Europa bewerben kann. Folgendes müssen Sie wissen:

Saisonarbeit kann in verschiedenen Ländern unterschiedliche Formen annehmen, viele der in Europa verfügbaren Saisonarbeitsvisa beziehen sich jedoch auf den Agrarsektor.

Die meisten Saisonarbeitsvisa sind nur für eine bestimmte Zeit im Jahr erhältlich, vielleicht um die Ernte oder die Lebensmittelverarbeitung während einer bestimmten Zeit abzudecken – wie zum Beispiel die Weihnachtszeit im Geflügelbetrieb.

Im Allgemeinen gestatten Saisonarbeitgeber den Bewerbern nicht, gleichzeitig oder vor oder nach ihrem Aufenthalt im Land andere Jobs anzunehmen. Außerdem verlangen sie in der Regel von Visuminhabern, dass sie kurz vor Arbeitsbeginn in Europa ankommen und kurz nach Arbeitsende abreisen.

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Obwohl Sie wahrscheinlich keinen anderen Job annehmen können, erlauben einige Länder den Bewerbern, neben dem Job zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren. Überprüfen Sie unbedingt Ihr Visum und die Besonderheiten Ihres Landes, bevor Sie sich für einen Kurs bewerben.

Hier sind die wichtigsten Dinge, die Antragsteller für ein Saisonarbeitsvisum wissen sollten.

Vorsichtig sein

  • Eine Überschreitung der Gültigkeitsdauer Ihres Visums kann schwerwiegende Folgen für Ihre Fähigkeit haben, künftige Visa oder die Erlaubnis zur Einreise in ein Land zu beantragen.
  • Viele Visa sind an den Job und den Arbeitgeber gebunden, der Sie in das Land gebracht hat. Dies sollte Ihnen eine Beschäftigung für die Dauer Ihres Visums garantieren, kann jedoch schwierig werden, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz beispielsweise aufgrund von Missbrauch oder unsicheren Bedingungen aufgeben müssen.
  • Kein Arbeitgeber sollte Ihren Reisepass oder Personalausweis für längere Zeit mitnehmen müssen, schon gar nicht für die Dauer Ihres Aufenthalts.
  • Wenn Sie misshandelt werden oder die Bedingungen nicht den versprochenen Bedingungen entsprechen, sollten Sie sich an die Behörden des Landes wenden können, in dem Sie arbeiten. Dies kann jedoch entmutigend sein, wenn die Bedingungen Ihres Visums bedeuten, dass Sie nur bleiben dürfen, wenn Sie arbeiten für diesen Arbeitgeber.
  • Wenn Sie in einer solchen Situation Kontakt mit dem aufnehmen Internationale ArbeitsorganisationWenn Sie sich an einen Gewerkschaftsvertreter in Ihrer Nähe oder an eine Menschenrechtsorganisation wenden, sollten Sie in der Lage sein, Ihnen den richtigen Weg zu weisen und Hilfe zu finden.
Auszug aus der Akte: Saisonarbeiter arbeiten in den Gewächshäusern eines Bauernhofs in Deutschland | Foto: Martin Meissner/Picture Alliance/Associated Press

Saisonarbeit in Deutschland

  • Saisonarbeiter sind ein wichtiger Teil der deutschen Landwirtschaft. Sie arbeiten in der Regel während der Ernte, die von März bis Oktober stattfindet. Die meisten bewerben sich direkt bei landwirtschaftlichen Betrieben oder landwirtschaftlichen Betrieben oder über in ihrem Heimatland tätige Agenturen. Einige große Unternehmen rekrutieren vor der Saison aus ihren Heimatländern, während sich einige Arbeitskräfte über Online-Plattformen bewerben.

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  • Die Regeln für Saisonarbeit und Visa variieren je nachdem, ob Sie aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat kommen.
  • Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie bis zu 90 von insgesamt 180 Tagen arbeiten. Normalerweise müssen Sie ein Visum bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Zeitraum von mindestens acht bis zehn Wochen vor dem voraussichtlichen Arbeitsbeginn. Das heißt, wenn man im März mit den ersten Ernten beginnen wollte, musste man den Antrag zu Beginn des Jahres stellen. Abhängig von der Stelle veröffentlichen Personalvermittler jedoch das ganze Jahr über. Viele werben für Arbeitnehmer, die bereits über EU-Pässe verfügen, da diese nicht die gleichen Visa wie Drittstaatsangehörige benötigen. Wenn Sie jedoch über eine Agentur rekrutiert werden, kann sich die Agentur oder der Arbeitgeber um Ihre Visumsanforderungen kümmern.
  • Einige Unternehmen werden wiederkehrende reguläre Saisonarbeiter einstellen, sodass die Rekrutierung bereits im Oktober oder November für die Ernte des folgenden Jahres beginnen könnte.
  • Sie müssen regelmäßig mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Voraussetzungen für Saisonarbeit in Deutschland

  • Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Saisonarbeit erfüllen. Wenn Sie dies tun, wird Ihnen eine Arbeitserlaubnis ausgestellt. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis.
  • Aus der Genehmigung geht deutlich hervor, für welchen Zeitraum Sie arbeiten dürfen. Auch wenn Ihre Arbeit später als erwartet beginnt, DÜRFEN Sie NICHT länger arbeiten als in Ihrem Visum angegeben. Auch sollten Sie nicht vor Erteilung der Genehmigung mit der Arbeit beginnen.
  • Georgischen und moldauischen Staatsangehörigen kann ohne vorherige Genehmigung der Visastelle eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Für Staatsangehörige dieser Länder steht ein Antragsformular auf Georgisch, Rumänisch und Ukrainisch zur Verfügung.

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  • Für Saisonarbeiter in diesen Ländern liegen Merkblätter „Gerechte Integration“ auf Deutsch, Rumänisch, Georgisch und Russisch vor.

Sozialversicherung und Sozialleistungen

  • In Deutschland sind Sie sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen oder über keine A1-Bescheinigung (Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Herkunftsland Sozialversicherungsleistungen beziehen) verfügen, müssen Sie ein Formular ausfüllen, um die Höhe der Pflichtversicherung zu ermitteln /oder Ausnahmen von der Regelung. Den ausgefüllten Fragebogen reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in Deutschland ein. Es gibt viele Krankenkassen in Deutschland, denen Sie beitreten können, aber die TK Techniker Krankenkasse verfügt über eine nützliche Informationsseite für Saisonarbeiter.
  • Wenn Sie in Deutschland arbeiten und im Ausland nicht krankenversichert sind, kann der Arbeitgeber für Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Beiträge DÜRFEN NICHT von Ihrem Gehalt abgezogen werden.

Ihre Rechte: Arbeitsrecht

  • Auch wenn Sie Saisonarbeiter sind, gilt für Sie das deutsche Arbeitsrecht. Auf der finden Sie eine Seite mit Ihren Rechten bezüglich Vertrag, Lohn und Pflichturlaub BA-Basisinformationsseite. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste von Beratungsstellen, die Ihnen bei der Beantwortung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen weiterhelfen können.

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  • Die meisten Arbeitstage in Deutschland sollten acht Stunden nicht überschreiten. Die Tage können auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, normalerweise benötigen Sie jedoch eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen den Schichten.
  • Wenn Sie zwischen sechs und neun Stunden am Tag arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine 30-minütige Pause. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden erhöht sich die Pause auf 45 Minuten. Pausen gelten jedoch nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet.

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  • Wenn Sie Vollzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens zwei Tage bezahlten Urlaub pro Monat. Das gesamte Urlaubsgeld, das Sie angesammelt haben, muss Ihnen am Ende Ihrer Arbeitszeit ausgezahlt werden. Wenn Sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen innerhalb von acht Wochen nach Arbeitsbeginn einen entsprechenden freien Tag zu gewähren.
Aus der Akte: Eine Kiste Spargel, oft von Saisonarbeitern in Deutschland gepflückt |  Foto: Martin Meissner/Picture Alliance/Associated Press
Aus der Akte: Eine Kiste Spargel, oft von Saisonarbeitern in Deutschland gepflückt | Foto: Martin Meissner/Picture Alliance/Associated Press
  • Der Mindestlohn ist in Deutschland Pflicht. Kein Arbeitgeber sollte weniger als 12 € zahlen (aktualisiert am 1. Oktober 2022). Dabei handelt es sich um das Gehalt vor Abzug von Steuern und anderen Abgaben. Auch wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Akkordlohn vereinbart haben, können Sie nicht weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen.
  • Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Lohnabrechnung mit allen ausgewiesenen Steuern und Abzügen aushändigen.
  • Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung, können die Kosten hierfür ebenfalls von Ihrem Gehalt abgezogen werden. Dies muss auch auf der Lohnabrechnung erscheinen.

Auf der Suche nach einem Job, wie bewerbe ich mich:

  • Wenn Sie auf der Suche nach einem Job sind, können Sie das Kundencenter des International Placement Service (ZAV) unter +49 228 713 1313 anrufen
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB bietet eine mehrsprachige Seite mit Informationen zu fairer Arbeit und Ihren Rechten. Darauf sind Zahlen geschrieben Seite für Ratschläge und Hilfe in mehreren Sprachen und für verschiedene Branchen, von der Fleischindustrie über die Landwirtschaft, Logistik und Paketzustellung, Altenpflege, den Bausektor bis hin zum Lkw-Fahren.
  • Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Saisonarbeit im Agrarsektor in Deutschland haben, können Sie sich an Benjamin Luig wenden – Koordinator der Agrarabteilung bei Faire Mobility. Mobiltelefon: +49 151 67342680 oder E-Mail: [email protected]
  • Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, finden Sie hier eine Website der deutschen Regierung, auf der Sie prüfen können, ob Sie berechtigt sind, in dem Land zu arbeiten, und, falls ja, wie man in Deutschland Arbeit findet und lebt.
  • Hier ist eine Suche Portal zur Jobsuche in Deutschland: https://www.make-it-in-Germany.com
  • Das Webseite kann Ihnen bei allen Fragen behilflich sein – von der Arbeitssuche über das, was Sie beim Vorstellungsgespräch in Deutschland erwartet, über möglicherweise benötigte Visa, das deutsche Steuersystem und die Frage, ob Ihre beruflichen und akademischen Qualifikationen den Anforderungen entsprechen anerkannt.

Mareike Engel

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