Deutschland verabschiedet ein Gesetz, das die legale Geschlechtsumwandlung erleichtert

Das Gesetz erlaubt Personen unter 18 Jahren, ihr gesetzliches Geschlecht und ihren Vornamen mit Zustimmung ihrer Eltern zu ändern.

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Der Deutsche Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz verabschiedet, das rechtliche Verfahren zur Änderung des Namens und der Geschlechtsidentität erleichtert.

Das „Geschlechtsidentitätsgesetz“ wurde von Olaf Scholz‘ regierender „Ampel“-Koalition weitgehend unterstützt, obwohl die Debatten hitzig und emotional waren.

Die endgültige Abstimmung ergab 374 Ja-Stimmen und 251 Nein-Stimmen.

Bevor das neue Gesetz am 1. November in Kraft tritt, mussten Personen, die ihr Geschlecht legal ändern wollten, die Zustimmung zweier Psychiater einholen, „die mit den besonderen Problemen der Transsexualität hinreichend vertraut“ sind.

Ein Gericht würde dann entscheiden, ob die Gesetzesänderung zulässig sei.

Nach dem neuen Gesetz müssen Erwachsene ab 18 Jahren die Behörden nur noch drei Monate im Voraus benachrichtigen. Es ist dann ein einfaches Verfahren, aus drei in der deutschen Gesetzgebung vorhandenen Möglichkeiten ein neues Geschlecht auszuwählen.

Für ein Jahr sind keine weiteren Änderungen oder Stornierungen zulässig.

Für deutsche Staatsbürger im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen Anträge auf Änderung des Vornamens oder Geschlechts von den Eltern und Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

Lehnt er dies ab, kann der Antragsteller beim Familiengericht die Aufhebung seines Gutachtens beantragen. Für Personen unter 14 Jahren müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten in ihrem Namen einen Antrag stellen.

Öffentliche Orte wie Fitnessstudios und Umkleideräume haben weiterhin das Recht zu entscheiden, wem sie Zutritt gewähren.

Das neue Gesetz betrifft nur rechtliche Verfahren und ändert nichts an den chirurgischen Regeln für die Geschlechtsumwandlung.

Mareike Engel

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