Bei der Gasförderung wird je nach Durchlässigkeit der Gesteine zwischen „konventionellen“ und „unkonventionellen“ Lagerstätten unterschieden. Beim Bohren in konventionellen Gasfeldern kann Gas aufgrund des Lagerstättendrucks auf natürliche Weise an die Oberfläche strömen. Deutschland setzt Fracking jedoch seit 1961 in der konventionellen Gasförderung ein, um die Förderraten zu erhöhen oder konstant zu halten. Der Einsatz von Hydraulic Fracturing ist der Schlüssel zur Freisetzung unkonventioneller Gase wie Schiefergas und Methan aus Kohleflözen, die in dichten Gesteinsschichten gespeichert sind.
Das 2016 in Kraft getretene deutsche Fracking-Gesetzespaket hat die bestehenden wasser- und naturschutzrechtlichen Auflagen für den Einsatz von Fracking in unkonventionellen Gasfeldern deutlich verschärft. Zweck des Gesetzes war es, den Gesundheitsschutz und die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten. Das Gesetz sieht wissenschaftlich begleitete Maßnahmen zur Erhebung empirischer Daten zu den Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf Umwelt und Untergrund vor.
Gemäß dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts prüft eine unabhängige Sachverständigenkommission jährlich das unkonventionelle Fracking nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Diese Überprüfung soll die Vereinbarkeit des Gesetzespakets zum Hydrofracking mit dem Grundgesetz sicherstellen. Nach Angaben des Sachverständigenausschusses letzter Bericht vom 30. Juni 2021 (Link in Deutsch) könnten die Umweltrisiken des unkonventionellen Frackings durch geeignete Steuerung und Überwachung von Maßnahmen minimiert werden. Zuvor sind jedoch laut Bericht der Expertenkommission detaillierte Abklärungen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Verwundbarkeit der lokalen Schutzgüter erforderlich. Obgleich er dazu im Jahr 2021 verpflichtet ist, hat der Bundestag noch nicht geprüft, ob das Verbot des unkonventionellen Frackings nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik noch sachgerecht ist.
Das teilte die FDP der deutschen Zeitung „Welt am Sonntag“ mit dass Einwände gegen unkonventionelles Fracking nicht mehr relevant sind und alle Optionen geprüft werden sollten. Laut dem energiepolitischen Sprecher der Partei im Bundestag unterstützt die FDP den deutlichen Ausbau der heimischen Erdgasförderung. Laut FDP verursacht unkonventionelles Fracking nach modernen Maßstäben keine relevanten Umweltschäden.
Energie- und Umweltrechtsexperte Dr. Valerian von Richthofen von Pinsent Masons, der seine Doktorarbeit zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Fracking in Deutschland geschrieben hat, sagte: „Für die weitere Diskussion sollte der Fokus darauf liegen, inwieweit der Einsatz von Fracking in der Produktion von unkonventionellen Gasfeldern höhere Umweltrisiken birgt als die konventionelle Gasförderung und ob diese noch als vertretbar angesehen werden. Leider wird in Deutschland in der öffentlichen Diskussion oft „Null Risiko“ als Bewertungsmaßstab verwendet. Dies erscheint jedoch nicht sinnvoll, da auch die konventionelle Gasförderung Umweltrisiken birgt.“
Die Koalitionspartner SPD und Grüne lehnen Lockerungen beim unkonventionellen Fracking strikt ab, während die Union, die 2017 mit der SPD das erweiterte Verbot eingeführt hatte, dies noch in Frage gestellt hat. Auch Habeck wies die Position der FDP zum Fracking zurück (Link auf Deutsch) und behauptet, die Fracking-Debatte sei sinnlos und die Entwicklung von Fracking-Projekten dauere Jahre.
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