Neues Weed-Gesetz enthüllt strenge Regeln für deutsche Cannabis-Clubs

Fast einen Monat nachdem Karl Lauterbach angekündigt hatte, dass Marihuana 2023 in Deutschland legalisiert werden würde, legte ein Unkrautgesetz die strengen Regeln des Gesundheitsministers für neue Cannabis-Clubs im Land fest.

Lauterbachs Cannabis Club Bill enthüllt

Eine frühe Version von Karl Lauterbachs Plan zur Legalisierung von Marihuana in bestimmten Umgebungen in Deutschland muss noch von der Regierung genehmigt werden, gibt aber einen Einblick, wie die aufstrebenden Cannabis-Clubs des Landes in der Praxis aussehen werden.

Als Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir im vergangenen Monat ankündigten, dass Deutschland schnell den Weg zur Legalisierung ebnen werde, wurden die damals noch als „Cannabis Social Clubs“ (CSCs) bezeichneten „Cannabis Social Clubs“ (CSCs) als Herzstück des Regierungsplans angepriesen, was nach Ansicht der SPD der Fall ist Potenzial, um zu verhindern, dass der Cannabistourismus in Deutschland zum Problem wird.

Nun, nach der neuen Rechnung erhalten durch die dpadiese Clubs, auch genannt Anbauvereinigungen oder Kulturvereine streng reguliert werden. Der Anbau, der Vertrieb, die Clubmitgliedschaft und die Organisation des Clubgeländes werden streng überwacht, während der Konsum von Cannabis innerhalb des Clubs selbst und in einem Umkreis von 250 Metern um das Clubgelände verboten ist.

Regeln für deutsche Cannabis Clubs

Der Gesetzentwurf muss noch im Bundestag abgestimmt werden, und zukünftige Überarbeitungen sind möglich, bevor über den Plan abgestimmt wird, aber so wie es aussieht, gelten die folgenden Regeln für deutsche Cannabis-Clubs und ihre Mitglieder:

Vertrieb und Verpackung nur für Mitglieder

Cannabisclubs dürfen Gras nur an Personen verkaufen, die Mitglieder des Clubs sind. Die Mitgliedschaft ist auf 500 Personen pro Club begrenzt und niemand darf mehr als einem Club angehören.

Jüngere Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren können nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 10 % kaufen und sind auf den Kauf von maximal 30 Gramm pro Monat beschränkt.

Mitglieder über 21 können maximal 50 Gramm pro Monat kaufen, die in „Schein- oder unverpackten Verpackungen“ verkauft werden, um „Konsumanreize“ zu vermeiden. Zu den Informationen auf der Verpackung gehören Produktgewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und prozentualer THC- und CBD-Gehalt.

Cannabis-Clubs müssen den Behörden jährlich Bericht erstatten

Entsprechend dpa, müssen deutsche Cannabisclubs ihre Tätigkeit jährlich bei den zuständigen Behörden melden. Dazu gehören die vom Club im Vorjahr produzierte Cannabismenge, ihre Potenz, die an jedes Mitglied verkaufte Menge und die vernichtete Menge.

Die Clubs müssen sich auch registrieren lassen, woher sie ihre Cannabissamen beziehen, wo die Samen gelagert werden und wie viele Pflanzen sie angebaut haben. Auch Einschränkungen beim Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln sind zu beachten.

Schutz vor Konsum und Sucht von Minderjährigen

Um den Konsum von Cannabis durch Minderjährige zu begrenzen, wird Clubs der Betrieb in der Nähe untersagt Kita und Schulen.

Entsprechend dpaJeder Verein wird zudem aufgefordert, einen Gesundheits- und Jugendschutzplan zu erstellen sowie einen ausgebildeten Suchtpräventionsbeauftragten zu benennen.

Die öffentliche Verwendung von Marihuana wird weiterhin eingeschränkt

Obwohl der Konsum von Marihuana auf dem Gelände eines Cannabis-Clubs verboten ist, wird auch der öffentliche Konsum eingeschränkt. Niemand darf im Umkreis von 250 Metern um eine Schule rauchen, KitaSpielplatz, Jugendclub oder Sportanlage.

Auch der Konsum in Fußgängerzonen wird zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

Allgemeinverkauf weiterhin untersagt

Der ursprüngliche Plan, der den Verkauf von Cannabis in Apotheken und anderen Fachgeschäften legalisiert hätte, ist derzeit noch nicht in Sicht. Lauterbach und Özdemir kündigten im vergangenen Monat an, dies zunächst in einigen Regionen zu testen und bei Erfolg der Versuche einzuführen.

Der Gesetzentwurf sah jedoch vor, dass die Menschen bis zu 25 Gramm am Körper tragen und maximal drei Pflanzen zu Hause anbauen dürfen. Derzeit ist ein begrenzter Besitz erlaubt, wobei die Höhe je nach Bundesland sehr unterschiedlich ist. In den meisten Bundesländern sind für den Eigenbedarf maximal 6 Gramm erlaubt, in Berlin bis zu 15 Gramm.

Thumbnail-Bildnachweis: Inside Creative House / Shutterstock.com

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Mareike Engel

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