101-jähriger ehemaliger Nazi-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord inhaftiert |

BERLIN – Ein 101-jähriger Mann wurde am Dienstag in Deutschland wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen verurteilt, weil er während des Zweiten Weltkriegs im Nazi-Konzentrationslager Sachsenhausen gedient hatte.

Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft.

Der Mann, der von lokalen Medien als Josef S. identifiziert wurde, hatte bestritten, als SS-Wachmann im Lager gearbeitet und Beihilfe zur Ermordung Tausender Häftlinge geleistet zu haben.

Bei dem Prozess, der im Oktober eröffnet wurde, sagte der Hundertjährige, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter in der Nähe von Pasewalk im Nordosten Deutschlands gearbeitet.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass er zwischen 1942 und 1945 in dem Lager am Stadtrand von Berlin als eingezogenes Mitglied des paramilitärischen Flügels der NSDAP gearbeitet hatte, berichtete die Deutsche Presse-Agentur. dpa.

„Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Sie entgegen Ihrer Behauptung etwa drei Jahre als Wärter im KZ gearbeitet haben“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann laut dpa und fügte hinzu, der Angeklagte habe dabei den Angeklagten getan unterstützte die Terror- und Mordmaschinerie der Nazis.

„Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung freiwillig unterstützt“, sagte Lechtermann. „Sie haben dort drei Jahre lang jeden Tag gesehen, wie Abgeschobene grausam gefoltert und ermordet wurden.“

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Fall auf Unterlagen eines SS-Wachmanns mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf andere Dokumente gestützt.

Die fünfjährige Haftstrafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Anwalt des Angeklagten beantragte einen Freispruch. Verteidiger Stefan Waterkamp sagte nach der Urteilsverkündung, er werde Berufung gegen das Urteil einlegen, berichtete dpa.

Deutschlands führende jüdische Gruppe begrüßte das Urteil.

„Auch wenn der Angeklagte aufgrund seines fortgeschrittenen Alters seine volle Haftstrafe voraussichtlich nicht verbüßen wird, ist das Urteil zu begrüßen“, sagte Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

„Tausende Menschen, die in den Konzentrationslagern arbeiteten, hielten die mörderische Maschinerie am Laufen. Sie waren Teil des Systems, also sollten sie die Verantwortung dafür übernehmen“, fügte Schuster hinzu. „Es ist bitter, dass der Angeklagte seine damalige Tätigkeit bis zuletzt geleugnet und keine Reue gezeigt hat.“

Der Prozess fand aus organisatorischen Gründen in einem Gymnasium in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen, statt. Der Mann war nur bedingt verhandlungsfähig und konnte nur etwa zweieinhalb Stunden am Tag an der Verhandlung teilnehmen. Der Prozess wurde mehrmals aus gesundheitlichen und Krankenhausgründen unterbrochen.

Efraim Zuroff, der Leiter der Nazi-Jäger im Büro des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, sagte gegenüber The Associated Press, dass der Satz „die Botschaft aussendet, dass Sie, wenn Sie solche Verbrechen begehen, sogar Jahrzehnte später vor Gericht gestellt werden könnten“.

„Und das ist eine sehr wichtige Sache, weil es den Angehörigen der Opfer Frieden gibt“, fügte Zuroff hinzu. „Dass sich diese Menschen plötzlich um ihren Verlust gekümmert und das Leid ihrer Familien, die sie in den Lagern verloren haben, berücksichtigt werden, ist eine sehr wichtige Sache.

Sachsenhausen wurde 1936 nördlich von Berlin als erstes neues Lager gegründet, nachdem Adolf Hitler der SS die volle Kontrolle über das nationalsozialistische Konzentrationslagersystem übertragen hatte. Es sollte ein modellhaftes Installations- und Ausbildungslager für das labyrinthische Netzwerk sein, das die Nazis über Deutschland, Österreich und die besetzten Gebiete bauten.

Mehr als 200.000 Menschen wurden dort zwischen 1936 und 1945 festgehalten. Zehntausende Häftlinge starben an Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und anderen Ursachen sowie an medizinischen Experimenten und systematischen Vernichtungsaktionen der SS, darunter Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen.

Die genaue Zahl der getöteten Menschen variiert, mit höheren Schätzungen von etwa 100.000, obwohl Forscher vermuten, dass Zahlen von 40.000 bis 50.000 wahrscheinlich genauer sind.

In den Anfangsjahren waren die meisten Häftlinge entweder politische oder kriminelle Häftlinge, aber auch Zeugen Jehovas und Homosexuelle. Die erste große Gruppe jüdischer Häftlinge wurde 1938 nach der sogenannten Kristallnacht, einem antisemitischen Pogrom, dorthin gebracht.

Während des Krieges wurde Sachsenhausen um sowjetische Kriegsgefangene – die zu Tausenden erschossen wurden – und andere erweitert.

Wie in anderen Lagern wurden auch in Sachsenhausen jüdische Häftlinge besonders hart behandelt, und die meisten, die 1942 am Leben blieben, wurden in das Vernichtungslager Auschwitz gebracht.

Sachsenhausen wurde im April 1945 von den Sowjets befreit, die es zu ihrem eigenen brutalen Lager machten.

Das Urteil vom Dienstag baut auf einem jüngsten Präzedenzfall in Deutschland auf, wonach jeder, der beim Betrieb eines Nazi-Lagers mitgewirkt hat, wegen Beihilfe zu den dort begangenen Morden strafrechtlich verfolgt werden kann.

In einem anderen Fall wurde Ende September im norddeutschen Itzehoe eine 96-jährige Frau vor Gericht gestellt. Die Frau, die während des Krieges als Sekretärin des SS-Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof gearbeitet haben soll, ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen angeklagt.

Ebert Maier

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