Autor: Mareike Engel

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Vier weitere wesentliche Bereiche, die es zu verschwinden gilt

In einer Pressemitteilung schrieb das Ministerium: „Das bedeutet, dass ausgewiesene Kerngebiete und Beschränkungen der Landnutzung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke durch Allgemeinverfügung der Landkreise aufgehoben werden können.“ Insbesondere ist es nicht mehr notwendig, vor der Bewirtschaftung einer Fläche nach gefallenem