Deutschland legalisiert begrenzte Mengen Marihuana

Dieser Artikel wurde ursprünglich in veröffentlicht ungarisch

Ab April können Menschen ab 18 Jahren 25 g Cannabis besitzen und drei Marihuanapflanzen anbauen.

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Deutschland hat den Besitz von Marihuana teilweise legalisiert und am 1. April tritt ein neues Gesetz in Kraft.

Der öffentliche Besitz von 25 g Cannabis wird entkriminalisiert und Menschen dürfen zu Hause bis zu 50 g Cannabis besitzen und drei Pflanzen anbauen.

Das neue Gesetz verbietet jedoch Werbung für Marihuana und verbietet den Konsum durch Minderjährige oder vor Minderjährigen. Auch im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Spiel- und Sportplätze gilt ein Rauchverbot.

Auch das Rauchen von Marihuana ist in „Fußgängerzonen“ zwischen 7:00 und 20:00 Uhr verboten.

Ab Juli erlaubt das Gesetz die Gründung nichtkommerzieller Cannabisclubs mit einer Begrenzung auf 500 Mitglieder, die Zugang zu bestimmten Mengen der Droge haben. Bei diesen Mitgliedern muss es sich um volljährige Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland handeln.

Die Regierung plant, eine Aufklärungskampagne über die Auswirkungen und Risiken von Cannabis zu starten.

Das Gesundheitsministerium sagte, das Gesetz werde dazu beitragen, den Schwarzmarkt für Marihuana zu beenden und den „Gesundheitsschutz“ in den Mittelpunkt der deutschen Drogenpolitik zu rücken.

Deutsche Gesetzgeber weit verbreitet Das Februargesetz und seine Genehmigung durch den Bundesrat Ende März ebneten den Weg für sein Inkrafttreten in diesem Monat.

Damit hat Deutschland einen der meisten mildere Marihuana-Gesetze in der EU, wo Drogen in den meisten Ländern weiterhin illegal sind.

Doch das Gesetz war Gegenstand von Kontroversen, und Oppositionsabgeordnete nannten es „unverantwortlich“.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, sagte im August, dass das Gesetz „ein Medikament verharmlosen würde, das nachweislich süchtig macht und schwerwiegende Entwicklungsschäden verursachen kann – insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“.

Auch Polizeigewerkschaften haben vor der neuen Gesetzgebung gewarnt und erklärt, sie würde zu „Unsicherheit“ führen.

Der Vizepräsident der Deutschen Polizeigewerkschaft, Alexander Poitz, sagte Anfang des Monats in einer Erklärung, dass auf Bedenken der Polizei nicht eingegangen werde und die Beamten sich in schwierigen Situationen gegenüber den Bürgern befinden würden.

Mareike Engel

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