Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht Durchbruch bei Krankenhausreform

Laut Gesundheitsminister Lauterbach machen Bund und Länder Fortschritte bei der Krankenhausreform. Die Eckpunkte sollen noch vor der Sommerpause geklärt werden. Lauterbach hofft, dass die Reform bereits im Januar 2024 in Kraft treten kann.

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sind die Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform sehr gut verlaufen. Nach der Begegnung sagte er, beide Seiten seien sich über 90 % der Tore einig. Das „Grundgerüst“ der Reform steht. Die Eckpunkte des Gesetzes sollten daher noch vor der Sommerpause in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden. Lauterbach hofft, dass die Reform bereits im Januar 2024 in Kraft treten kann.

Es gebe eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, um die Qualität der Kliniken sicherzustellen, sagte er. Auf Basis der Leistungsverteilung wurde eine Einigung erzielt. Auch die Bundesregierung will an einheitlichen Qualitätskriterien festhalten. Mit den Ländern konnte diesbezüglich keine Einigung erzielt werden.

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Laumann sieht die Bundesregierung in der Verantwortung

In der Frage der Finanzierung und Krankenhausplanung bestehe laut Lauterbach grundsätzlich Einigkeit. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass sich Bund und Länder auf eine klare Aufgabenteilung geeinigt hätten: Die Krankenhausplanung – also die Frage, wo es mehr Krankenhäuser geben solle und wo nicht – sei die Aufgabe Verantwortung der Staaten.

Der Bund hingegen „hat seinen Hut auf, wenn es um die Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten geht“, sagte Laumann. Er hoffe, dass der Reformplan in der Sommerpause ausgearbeitet werde, es gebe aber noch „Meinungsverschiedenheiten über die Details“. Der Vorsitzende der Landesministerien, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sprach dennoch von insgesamt großen Fortschritten. „Diese Reform muss gelingen.

Drei einheitliche Krankenhausebenen

Ein zentrales Element von Lauterbachs Reformplänen ist, dass Krankenhäuser in drei Stufen eingeteilt und entsprechend entschädigt werden. Dabei soll es Kategorien der wohnortnahen Grundversorgung, der Regel- und Prioritätsversorgung sowie der Maximalversorgung geben. Jedem Krankenhaus sollten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Voraussetzung für die Auszeichnung ist die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich Personal und Ausstattung. Für Kliniken sind zudem einheitliche Qualitätskriterien vorgesehen, um bestimmte Leistungen erbringen zu können.

Das Vergütungssystem sollte geändert werden. Laut der Reform sollen Krankenhäuser nicht mehr allein über die Fallzahlen finanziert werden. Der wirtschaftliche Druck dürfte nachlassen, hatte Lauterbach zuvor mitgeteilt Morgenmagazin Seit ARD Und ZDF erklären. Er könnte sich vorstellen, 60 % der Vergütungen der Krankenhäuser für Leistungen der Daseinsvorsorge durch Vorschüsse zu garantieren. Die verbleibenden Kosten könnten dann nach Fallzahlen finanziert werden, so Lauterbach. Spezialisierung hilft Kliniken zu überleben.

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Lauterbach: 1.719 Kliniken von den Plänen betroffen

Die Branche hatte zuletzt erneut vor akuten finanziellen Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser gewarnt. Im Vorfeld des Treffens forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Lauterbach auf, seine Reformpläne zu überprüfen. „Ich sehe durch die aktuellen Reformvorschläge eine Gefährdung der heimatnahen Versorgung, insbesondere in großen Ländern wie Bayern“, warnte er.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind 1.719 Kliniken in Deutschland von den Plänen betroffen. „Wir werden Kliniken verlieren, aber ohne die Reform werden wir noch viel mehr verlieren und das unsystematisch“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

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Mareike Engel

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